Urteil – Voreingestellte Einwilligung in Werbeemail-Empfang

Urteil - Voreingestellte Einwilligung in Werbeemail-Empfang

Ein Kunde hatte in dem Internetshop des später beklagten Unternehmens Holzkitt gekauft. Zu diesem Zweck eröffnete er online ein Kundenkonto. Bei dessen Einrichtung befand sich auch folgende Klausel: „Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. … Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann„. Diese Klausel war vorausgewählt. Der Kunde hätte das bereits voreingestellte Häkchen entfernen müssen, um sie unwirksam zu machen. Später erhielt der Kunde Werbeemails von dem Unternehmen, in dessen Onlineshop er Holzkitt bestellt hatte. Darin bewarb die Firma unter anderem Macheten, Laubstaubsauger, Energiesparlampen, Regenbekleidung und Einkochautomaten. Ein von dem Kunden zu Rate gezogener Wettbewerbsverband machte gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch geltend.

Die Richter des Oberlandesgericht Gera erklärten, dass der automatische Versand von Werbeemails an bestehende Kunden nur dann gestattet sei, wenn Produkte aus ähnlichen Bereichen beworben werden. Das sei vorliegend aber nicht der Fall, da die beworbenen Produkte nicht dem bestellten Holzkitt ähnlich waren. Die Zusendung der Werbung sei ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt. Eine Einwilligung müsse aktiv erfolgen und nicht durch ein voreingestellt gesetztes Häkchen, was dem sogenannten Opt-Out-Verfahren entspreche.

Die Richter merkten noch an, dass der Hinweis, die Werbung können ohne Kosten widerrufen werden, nicht ausreichend sei. Das Unternehmen habe darauf hinzuweisen, dass bei einer Newsletter-Abbestellung die Kosten für die Datenübermittlung des Internettarifs anfallen.

Oberlandesgericht Gera, Aktz. 2 U 88/10 vom 21.04.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Jubiläum - vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Jubiläum

Vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Vor zwanzig Jahren, genau am 18. März 2004, präsentierte das Berliner Unternehmen AVM auf der Cebit seine erste FRITZ!Box und läutete damit das Zeitalter des modernen Heimnetzes ein. Die FRITZ!Box veränderte grundlegend, wie Menschen zu Hause das Internet nutzen – von sicherem Surfen über Telefonie bis hin zu starkem WLAN für Streaming und Homeoffice. […]

Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]