Endlich Freifunk – Störerhaftung für offene WLAN vom Tisch

Endlich Freifunk - Störerhaftung für offene WLAN vom Tisch

Nach monatelangem Tauziehen hinter und vor den Kulissen haben sich Union und SPD heute in Sachen Störerhaftung für Hotsport-Anbieter geeinigt. Demnach entfällt die Störerhaftung für Betreiber von Freifunknetzen und öffentlichen Hotspots zukünftig. Damit herrscht die dringend benötigte Rechtssicherheit zum Aufbau solcher in Deutschland kaum vorhandenen Angebote. Die Einigung muss noch verabschiedet werden. Das gilt jedoch als sicher.

Wegfall der Störerhaftung: Branchenverband begrüßt die Einigung

Der Branchenverband eco nennt in einer Stellungnahme die Entscheidung überfällig. War Deutschland bisher eine regelrechte Hotspot-Wüste, könne sich dies nun in der Breite ändern. Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht, erklärt: „Mit dieser Entscheidung bekommen vor allem Kleingewerbetreibende nun endlich die so dringend benötige Rechtssicherheit. […] Damit steht der Einrichtung von WLAN-Hotspots im ganzen Land nichts mehr im Weg.„

Störerhaftung für Hotspots: Einigung erst nach Druck aus Brüssel

So ganz freiwillig ist die Einigung der Koalitionspartner offenbar nicht gewesen. Offen heißt es, ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes habe das Umdenken forciert. Darin kommt der Gerichtshof zum Schluss, dass Anbieter eines offenen WLAN nicht für Verstöße Dritter haftbar gemacht werden dürfen. Dieses Gutachten hat die Meinungen in den drei beteiligten Ministerien Wirtschaft, Innen und Verkehr- und Infrastruktur grundlegend geändert.

Rechtssicherheit für gewerbliche und private WLAN-Anbieter

Offizielle Details sind noch nicht veröffentlicht. Allerdings haben die beteiligten SPD-Abgeordneten Christian Flisek, Lars Klingbeil und Marcus Held zum Thema heute in einem Artikel auf dem Fraktionsblog erläutert, dass WLAN-Anbieter zukünftig als Accessprovider anzusehen sind. Entsprechend greife eine Haftungsprivilegierung. Kurz: Die Betreiber offener WLAN sind nicht für Straftaten von Nutzern verantwortlich. Dazu erklären die Parlamentarier: „Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessprovider umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtlicher Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.“ Entsprechend sei die Einigung der Regierungsparteien als Startschuss zu verstehen, der für Freifunk- und WLAN-Anbieter Rechtssicherheit schafft und den Ausbau öffentlicher Zugangspunkte ermöglicht.

Update 01.06.2016

Freifunk und Hotspots – doch noch kein Ende der Störerhaftung?

Update 17.06.2016

Der Bundesrat genehmigte heute das Gesetzt zum Wegfall der Störerhaftung. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten, dann kann das Gesetz in Kraft treten. Die Bundesregierung will dieses 2018 überprüfen.

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