Kaum gelesen – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Online-Anbietern

Kaum gelesen - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Online-Anbietern

Egal um was es geht, einen neuen Handyvertrag, den Online-Einkauf oder die Mitgliedschaft in einem Kontaktportal, Nutzer müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieter akzeptieren. Es ist häufig die Voraussetzung für den Vertragsabschluss, dass der User explizit bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Aber kaum ein Internetnutzer hat Lust, die oft seitenlangen, juristisch korrekten Formulierungen zu lesen. Nur wenige tun das, macht eine Studie des Branchenverbandes Bitkom deutlich.

Die repräsentative Umfrage ergab, dass nur 6 Prozent der Befragten immer die AGB des Anbieters lesen. Immerhin 16 Prozent gaben an, die Geschäftsbedingungen manchmal zu lesen, 17 Prozent tun dies selten und 23 Prozent nie. Der übrigen Befragten äußerten sich nicht dazu. Nicht etwa schlicht Desinteresse, sondern die mangelnde Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei der Grund für das Studieren des Kleingedruckten, gaben die meisten Befragten an.

Das nahm der Branchenverband zum Anlass, an die Unternehmen zu appellieren. Neben den juristisch optimal verfassten Paragraphen könnten die ihre Kunden beispielsweise in den FAQ, den Frequently Asked Questions (engl.: häufig gestellten Fragen), über wichtige Bedingungen informieren. Auch an die Internetnutzer appelliert der Verband. Es sei zwar verständlich, dass man sich nicht durch einen oft seitenlangen, schwierigen Paragraphendschungel quälen wolle. Man gehe damit aber unter Umständen ein Risiko ein.

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