Urteil des BGH – Kündigung bei fehlgeschlagener Rufnummernmitnahme

Urteil des BGH zu fehlgeschlagener Rufnummernmitnahme

Ein Kunde wechselte mit seinem DSL-Anschluss von einem zu einem anderen Telekommunikationsunternehmen. Der Anbieter, zu dem er wechselte, warb mit einer einfachen Vorgehensweise in nur drei Schritten. Der künftige Kunde müsse sein Produkt nur auswählen, es beauftragen und um alles weitere kümmere sich der Anbieter, versprach er. Dazu zähle unter anderem die Kündigung des bisherigen Anschlusses, die Rufnummernmitnahme und die Einrichtung des neuen Anschlusses. Der Kunde wählte einen DSL-Anschluss mit Flatrates für Telefonate und die Internetnutzung. Außerdem wünschte er, seine bisherige Rufnummer zu dem neuen Anbieter mitzunehmen (Rufnummernportierung). Der Anbieterwechsel wurde vollzogen, jedoch hatte der bisherige Anbieter es laut Aussage des neuen Anbieters versäumt, die so genannte Portierungsdatenbank zu aktualisieren. Deshalb war der Telefonanschluss des Kunden zunächst nicht aus Fremdnetzen erreichbar. Der Kunde kündigte den Vertrag mit seinem neuen Anbieter fristlos.

Der Anbieter verlangte dennoch die weitere Zahlung der für den Anschluss vereinbarten Entgelte. Er sei nicht für den Fehler verantwortlich, behauptete er. Letztlich entschied der Bundesgerichtshof, dass die fehlgeschlagene Rufnummernportierung in den Risikobereich des neuen Anbieters falle. Der habe nämlich versprochen, bei dem Anbieterwechsel alles für seinen neuen Kunden zu erledigen. Die Kündigung sei aus wichtigem Grund erfolgt und wirksam gewesen.

BGH, Aktz.: III ZR 231/12 vom 07.03.2013

Weitere Informationen

Urteile Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Jubiläum - vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Jubiläum

Vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Vor zwanzig Jahren, genau am 18. März 2004, präsentierte das Berliner Unternehmen AVM auf der Cebit seine erste FRITZ!Box und läutete damit das Zeitalter des modernen Heimnetzes ein. Die FRITZ!Box veränderte grundlegend, wie Menschen zu Hause das Internet nutzen – von sicherem Surfen über Telefonie bis hin zu starkem WLAN für Streaming und Homeoffice. […]

Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]