Urteil – Rückruf bei Kündigung nicht erforderlich

urteil-4

Kunden von mobilcom-debitel haben nach einer fristgerechten Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages ein Schreiben des Unternehmens erhalten. Darin bestätigt mobilcom-debitel den Kündigungswunsch. Außerdem bittet der Anbieter die Kunden, eine kostenfreie Telefonnummer anzurufen, um ihre Kündigung zu bestätigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält dieses Vorgehen für irreführend und klagte dagegen. Das Landgericht Kiel gab der Organisation in seinem Urteil vom 9. April 2015 (Az.: 15 O 99/14) recht.

Schriftliche Kündigung des Mobilfunkvertrages reicht völlig aus

Die Verbraucherzentrale macht klar: Eine schriftliche Kündigung von Mobilfunkverträgen ist völlig ausreichend. Es bestehe kein Grund zur Sorge, dass der Vertrag sich ohne mündliche Bestätigung verlängere. Das ist auch Tenor des Landgerichts in Kiel. Die Richter stellten heraus, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Kündigung sei erst durch eine Bestätigung rechtskräftig.

Kündigung muss ordentlich zugestellt sein

Aus diesem Gerichtsstreit lassen sich für Verbraucher zwei wesentliche Punkte ableiten. Zum einen reicht eine schriftliche Kündigung zwar immer aus. Allerdings muss diese nachweisbar fristgerecht zugestellt werden. Hier bietet sich ein Einschreiben an, um im Streitfall eine Zustellbescheinigung vorweisen zu können. Zu empfehlen sind das Einwurfeinschreiben und das Einschreiben mit Rückschein. Zum anderen sind solche Bitten um Rückruf ein Versuch, das Verbot der Telefonwerbung zu umgehen. Immer wieder versuchen Anbieter in solchen Gesprächen die Kunden nicht nur zu halten, sondern Ihnen zusätzliche Angebote aufzuschwatzen. Daher ist Vorsicht geboten. Das gilt umso mehr, wenn der Kunde keine Einwilligung zur Telefonwerbung gegeben hat.

Unabhängig vom vorliegenden Fall sollten Verbraucher grundsätzlich bei unerwünschten Anrufen vorsichtig sein. Schnell ist ohne eindeutige Zustimmung ein Vertrag geschlossen. Allerdings sind solche Werbeanrufe und sogenannte Nachfasstelefonate ohne Einwilligung verboten und Verträge widerrufbar. Bei Zuwiderhandlung können sich alle Belästigten an ihre Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder die Bundesnetzagentur wenden, um gegen den Anrufer vorzugehen. Auch eine Online-Anzeige kann zum Erfolg führen. Diese Schritte sind immer dann ratsam, wenn ein Teilnehmer wiederholt ohne Einwilligung belästigt wird.

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Mobilfunkvertrag Übernahme – so funktioniert die Übergabe
Gerichtsurteile – Handy – weitere Urteile aus dem Bereich Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]