Telefonwerbung – bisher 465.000 Euro Bußgeld dieses Jahr

Telefonwerbung - bisher 465.000 Euro Bußgeld dieses Jahr

Wehren lohnt sich. Diese Erkenntnis lässt sich aus aktuellen Informationen der Bundesnetzagentur ableiten. Denn die Behörde hat 2017 bisher bereits 465.000 Euro Bußgeld verhängt. Betroffen sind Unternehmen, die ohne deren Einwilligung Telefonteilnehmer mit dem Ziel der Werbung angerufen haben – sogenannte cold Calls probiert haben. Aktuell hat die Bundesnetzagentur eine Strafe von allein 100.000 Euro gegen E.ON und RegioCom in Halle ausgesprochen, die Adressen ungeprüft gekauft und für Werbung von E.ON-Produkten genutzt hatten.

Telefonwerbung auf Basis von ungeprüft gekauften Adressen

Im vorliegenden Fall hatte das Call-Center RegioCon Halle für E.ON Energie Deutschland eine Liste mit Adressdaten abtelefoniert, um Produkte des Strom- und Gasanbieters zu vermarkten. Die angerufenen Personen reagierten zum Teil überrascht und verärgert, denn sie hatten keine Einwilligung in solche Werbeaktionen der E.ON gegeben. Ein Teil beschwerte sich bei der Bundesnetzagentur, die für entsprechende Verstöße zuständig ist. Diese ermittelte, dass weder das Call-Center noch E.ON selbst die Einwilligung der Angerufenen in Werbemaßnahmen nachweisen konnte. Daher verhängte die Behörde ein entsprechendes Bußgeld in Höhe von insgesamt 100.000 Euro, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Beide Unternehmen können Widerspruch einlegen.

Das Problem für beide Unternehmen sind gekaufte Adressen. Diese stammen von den Adresshändlern Brackmann Data & Communication Limited und adpublisher AG. Laut Behörde sollen die angerufenen Personen an einem Online-Gewinnspiel dieser Unternehmen teilgenommen und dabei eine Einwilligung in Werbung gegeben haben. Diese Behauptung konnte die Bundesnetzagentur jedoch nicht verifizieren. Daher sah sie beim Call-Center und bei E.ON die Sorgfaltspflicht zum Überprüfen der Einwilligung vernachlässigt.

Bundesnetzagentur will weiter hart gegen Telefonwerbung vorgehen

In diesem Zusammenhang weist die Bundesnetzagentur darauf hin, weiter konsequent gegen unerlaubte Werbeanrufe vorzugehen. Der Präsident der Behörde, Jochen Homann, erläutert: „Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten.“ Die Wettbewerbshüter würden jeden einzelnen Verstoß mit aller Härte verfolgen. Ein wichtiger Punkt ist die Einwilligungserklärung. Diese ist beispielsweise auch dann ungültig, wenn darin nicht die Unternehmen und ihre Produktarten genannt sind, für die ein Teilnehmer die Freigabe für Werbeanrufe gibt.

Wer sich von entsprechenden Werbeanrufen belästigt fühlt, kann bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Das ist überraschend unkompliziert und führt bei berechtigtem Anlass zu einer Strafe für den Anrufer.

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