Lex Facebook – Rechtliche Extrawurst für einen Konzern

Lex Facebook – rechtliche Extrawurst für einen Konzern

Am 14.09.2015 traf sich Bundesjustizminister Heiko Maas mit Vertretern von Facebook. Im Mittelpunkt des Meinungsaustausches stand der Umgang mit sogenannten Hass-Postings. Der Justizminister drängte darauf, dass der Konzern fremdenfeindliche Postings, rechtswidrige Hasstiraden oder Gewaltaufrufe löschen muss. Facebook beruft sich hingegen auf das Recht zu freier Meinungsäußerung und löscht bisher grundsätzlich nicht. Heiko Maas erklärte zum Treffen: „Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darf in den sozialen Medien genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Hass und Hetze im Internet dürfen sich nicht ungehindert verbreiten.„ Am Ende steht aber eine Lösung, die einem Lex Facebook gleichkommt und aus Sicht anderer Webmaster nichts weiter als eine Frechheit ist.

Facebook löscht bisher keine Hass-Postings

Es ist immer das gleiche Spiel: Ein Rechtsradikaler oder ein „Wutbürger„ veröffentlicht auf Facebook Hasspostings. Aus den Medien ist zum Beispiel der Fall einer Pflegerin bekannt, die ankündigte: „Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.„ In anderen Fällen hieß es, Homosexuelle gehörten alle getötet. In weiteren Fällen riefen Facebook-Nutzer zu Brandstiftung oder Gewalt gegen Flüchtlinge auf.

Eins haben alle Fälle neben dem strafrechtlichen Tatbestand gemeinsam: Trotz vieler Nutzer-Interventionen hat Facebook diese Postings nicht gelöscht. Das Portal beruft sich immer wieder auf freie Meinungsäußerung und setzt auf Gegenrede. Ganz anders ist es jedoch bei nackten Tatsachen. Sobald auch „nur„ eine nackte Frauenbrust auf Fotos zu sehen ist oder eine mögliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, löscht Facebook rigoros. Es geht also theoretisch, nur kontrolliert Facebook nach Gutdünken. In den genannten Fällen lag jedoch teilweise sogar der vermutliche Straftatbestand von Volksverhetzung vor. Diese Postings sind damit eben nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Maas misst mit zweierlei Maaß

Das Gespräch mit Facebook verkauft Justizminister Maas als Erfolg. Er sagt dazu: „Klar ist: Wenn Facebook Beschwerden über rassistische und fremdenfeindliche Einträge, die gegen Strafgesetze verstoßen, erhält, dann muss das Unternehmen reagieren und solche Posts schnell und verlässlich löschen.„ Soweit verständlich. Abenteuerlich wird es aber, als er eine Task Force ankündigt, die sich der Probleme annimmt: „Facebook hat sich bereit erklärt, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die als Internet-Beschwerdestellen Hinweisen auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze nachgehen und gegenüber den Unternehmen melden, zu verbessern und deren Arbeit finanziell zu unterstützen.„

Verantwortung der Webmaster: Es gibt keine Gleichheit mehr

Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, denn her wird ein Lex Facebook geschaffen, eine Sonderbehandlung für einen Konzern. Facebook hat sich in Deutschland an alle Gesetze zu halten, so wie alle anderen Webmaster es auch müssen. Dass der Konzern ein solches Prüf-Vorhaben finanziell unterstützt, sich also nur beteiligt, muss als Einknicken vor Facebook verstanden werden. Denn Facebook macht sich nach geltender Rechtssprechung immer dann mitschuldig, wenn trotz Kenntnis strafrechtlich relevante Inhalte weiter online zur Verfügung stehen oder geteilt und damit verbreitet werden. Viele Nutzer sind jedoch empört, dass auf entsprechende Beitragsmeldungen nicht gelöscht wird.

Es darf keine solche Sonderbehandlung für Facebook geben. Das Justizministerium und die Strafverfolgungsbehörden sollten darauf drängen, dass der Konzern sich in Deutschland bzw. Europa an geltende Gesetze hält. Kommen die Verantwortlichen dem nicht nach, kann es nur eine Antwort geben: Einen Prozess, bei dem nach aktueller Rechtsprechung wie bei jedem anderen Webmaster eine Strafe bis zur Haft droht. Dass diese Strafverfolgung grundsätzlich möglich und wirksam ist, zeigt das Vorgehen gegen Kinderpornografie oder andere harte Gesetzesverstöße. Leider hat Heiko Maas gestern mit Facebook zusammen einer Zweiklassengesellschaft der Verantwortlichen im Internet Tür und Tor geöffnet.

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