Internet by Call – Bei einem Abrechnungsfehler richtig reagieren

Internet by Call Abrechnungsfehler

Internet by Call-Verbindungen werden über die Telefonrechnung der Telekom abgerechnet. Die Internet by Call-Anbieter erbringen die Leistung und mahnen fällige Beträge an. Die Telekom fungiert hingegen nur als Einzugsdienstleister der Internet Provider. Im Allgemeinen werden die Internet by Call Tarife korrekt abgerechnet. Manchmal passieren aber Fehler.

Abrechnungsfehler frühzeitig korrigieren lassen

Normalerweise ist mit der Dt. Telekom ein Lastschrifteinzug vereinbartet worden, sodass die Rechnungsbeträge automatisch von dem Bankkonto des Kunden eingezogen werden. Wurde Gesamtrechnung noch nicht eingezogen, ist ein Anruf bei der Rechnungsabteilung der Telekom sinnvoll. Dort kann der Kunde die Kürzung der Gesamtrechnung um die fehlerhafte Position veranlassen. Dabei sollte erklärt werden, dass dieses keine vorläufige Aussetzung ist.
Tipp: Die kostenfreie Rufnummer der Rechnungsabteilung der Telekom lautet 0800 3301020.

Fälschlich gezahlte Beträge zurückholen

Falls der Einzug von dem Bankkonto des Kunden bereits vorgenommen wurde, kann dieser innerhalb einer Frist von 8 Wochen zurückgeholt werden. Auch in diesem Fall ist es unerlässlich, die Rechnungsabteilung der Telekom zu informieren. Dort sollte angekündigt werden, dass der gesamte Rechnungsbetrag zurückgeholt wird. Die Rechnungsabteilung der Telekom muss genau informiert werden, welche Rechnungsposition strittig ist. Die eigene Bank kann nun angewiesen werden, die Lastschrift zurück zu holen. Das kann dort ohne Angabe von Gründen geschehen. Anschließend muss der um die fehlerhaften Posten gekürzte, unstrittige Betrag manuell an die Telekom überwiesen werden.

Internet by Call-Anbieter informieren

Der Internet by Call Anbieter muss nun darüber informiert werden, dass seine Abrechnung angefochten und die strittigen Beträge vorerst nicht bezahlt werden. Dafür sendet der Kunde einen Brief, möglichst per Einschreiben an den Anbieter. Darin wird erklärt, dass gegen die Rechnung Widerspruch erhoben wird und nur der unumstrittene Beitrag gezahlt wird. Zugleich sollte die Bankverbindung angefordert werden, um Differenzbeträge direkt an den Anbieter überweisen zu können.

Hinweis vom telespiegel

Die in diesem Ratgeber aufgeführten Tipps sind nicht als Rechtsberatung zu sehen und ersetzen diese auch nicht. Diese Zusammenstellung erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu vielen fehlerhaften Abrechnungen gibt es Diskussionen im telespiegel Forum.