Service zum Pauschalpreis – Verbraucherzentrale rät debitel-Kunden zum Widerspruch

Verbraucherzentrale rät debitel-Kunden zum Widerspruch

Im April wurden Kunden des Mobilfunk-Serviceproviders debitel von dem Unternehmen per Postkarte über ein neues Produkt informiert. Das ServicePlus-Paket von debitel kostet monatlich 2,95 € und ist in den Mobilfunknetzen von Vodafone, T-Mobile und E-Plus, jedoch nicht in dem von O2 verfügbar. Für diesen Pauschalpreis erhalten die debitel-Kunden Serviceleistungen ohne zusätzliche Kosten. Dazu gehören zur Zeit Anrufe bei der debitel-Hotline, eine Kontoübersicht der letzten zwölf Monate sowie der einmalige Tausch einer SIM-Karte, ein Tarifwechsel und der Wechsel der Rufnummer innerhalb eines Jahres. Das ServicePlus-Paket kann zu fast allen Mobilfunk-Laufzeitverträgen gebucht werden, die mit debitel abgeschlossen wurden. Es hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, die sich automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nicht mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät nun den debitel-Kunden, die das ServicePlus-Paket von dem Anbieter debitel automatisch erhalten haben, es aber nicht benötigen und der Nutzung nicht fristgerecht widersprochen haben, dem Pauschalbetrag auf ihrer Mobilfunk-Rechnung zu widersprechen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale bestehe keine gültige Vertragsgrundlage zur Berechnung des monatlichen Preises, da die Kunden zu „Zwangsnutzern„ des ServicePlus-Pakets gemacht worden seien. Laut Verbraucherzentrale seien die debitel-Kunden in diesem Fall nicht zu der Zahlung des auf der Rechnung ausgewiesenen Preises für das ServicePlus-Paket verpflichtet, bereits gezahlte Beträge könnten nach ihrer Ansicht zurückgefordert werden.

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