Urteil – Regulierungsbehörde darf gegen unverlangte Werbe-Faxe vorgehen

Urteil - Regulierungsbehörde darf gegen unverlangte Werbe-Faxe vorgehen

Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gingen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern ein. Sie hatten unverlangt Faxe mit reißerischen Titeln erhalten, in denen für weitere Informationen ein Faxabruf über eine 0900-Rufnummer beworben wurde. Der Faxabruf über diese Service-Rufnummer kostet pro Minute 1,99 €, wobei die Dauer dieses Service über eine halbe Stunde betragen kann. Die Regulierungsbehörde forderte den Versender, ein in England gegründetes Unternehmen und auch dessen Geschäftsführer persönlich auf, den Versand der Werbe-Faxe zu unterlassen, wenn die Empfänger kein Einverständnis zu dem Erhalt der Faxe gegeben haben. Die Behörde drohte bei Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld.

Der Geschäftsführer des Unternehmens legte dagegen Beschwerde bei dem Verwaltungsgericht Köln ein. Dieses erklärte das Einschreiten der Regulierungsbehörde bei der Versendung unerwünschter Werbefaxe für rechtmäßig und wies damit den Antrag des Geschäftsführers ab. (Az.: 11 L 765/05) Das Verwaltungsgericht ging, ebenso wie die Regulierungsbehörde, davon aus, dass die Werbe-Faxe ohne Einverständnis der Empfänger versendet wurden und dieses deshalb gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Die Regulierungsbehörde habe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Befugnis, einzuschreiten. Gegen diesen Beschluss kann bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

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