Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Gebühren für Rufnummernzuteilung entspricht nicht EU-Recht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Gebühren für Rufnummernzuteilung entspricht nicht EU-Recht
Europäische Gerichtshof

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ist unter anderem mit der Aufgabe betraut, den nationalen Telekommunikationsmarkt zu regulieren. Die Behörde teilt den Anbietern die Rufnummern zu, die diese wiederum an ihre Kunden vergeben. Für die Überlassung der Rufnummern verlangte die Behörde Gebühren. So auch von der o2 GmbH und der ISIS Multimedia Net GmbH. Die Unternehmen hatten die Beträge zwar gezahlt, waren mit der Regelung jedoch nicht einverstanden. Die Sache landete vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und wurde dann an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht.

Die damalige Regulierungsbehörde hatte von den beiden Unternehmen insgesamt etwa 1,2 Millionen D-Mark (rund 610.000 €) für die Überlassung von Rufnummern gefordert. Die Unternehmen wandten sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Frage, ob das Vorgehen der Regulierungsbehörde (jetzt Bundesnetzagentur) dem EU-Recht entspricht, an den Europäischen Gerichtshof richtete. Das höchste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied zum Vorteil der Unternehmen. (Az. C-327/03 und C-328/03)

Es begründete sein Urteil damit, dass das marktbeherrschende Unternehmen in Deutschland, die Deutsche Telekom, für seine 400 Millionen Rufnummern nie etwas bezahlt habe, denn es hatte diese Rufnummern von dem ehemaligen staatlichen Unternehmen kostenlos übernehmen können. Generell seien Gebühren, die für die Verwaltung anfallen, kein Verstoß gegen das EU-Recht, in diesem Fall seien sie jedoch eine Diskriminierung, denn sie wirken sich zum Nachteil der konkurrierenden Unternehmen aus und behandeln damit die Unternehmen ungleich. Wenn ein deutsches Gericht ebenso entscheidet, muss die Bundesnetzagentur die von O2 und ISIS für die Rufnummernzuteilung gezahlten Gebühren erstatten.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]