Unerwünschte Werbung – Bundesnetzagentur ging gegen Fax-Spam vor

Bundesnetzagentur ging gegen Fax-Spam vor

Unverlangte Werbung, sogenannter Spam gelangt in den verschiedensten Formen zu den Verbrauchern. Zum Beispiel erhalten überraschte Internet-Nutzer E-Mails, in denen Medikamente beworben werden, Mobilfunk-Nutzer bekommen SMS mit angeblichen Kontaktwünschen und Festnetz-Kunden werden mit Fax-Nachrichten bombardiert. Wie die Spammer an E-Mail-Adresse, Handynummer oder Festnetz-Rufnummer gelangt sind, bleibt den Belästigten meist schleierhaft. Oft hängt es mit einer zu sorglosen Herausgabe persönlicher Daten zusammen.

Sicher ist aber, dass Spam einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Die Verbraucher können sich also wehren, zumindest theoretisch. Wenn in der unverlangten Werbung eine Rufnummer beworben wird, sollte die Bundesnetzagentur informiert werden. Die hat nämlich die Möglichkeit, gegen diese Spammer vorzugehen, zum Beispiel, indem sie die Abschaltung der beworbenen Rufnummer anordnet. Schade ist allerdings, dass Spammer bislang noch die Möglichkeit haben, relativ kurzfristig eine neue Rufnummer zu erhalten, die sie dann wiederum für gleiche unseriöse Geschäftsmodelle nutzen können. Hier besteht eindeutig noch Nachbesserungsbedarf.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur wären dann sicherlich nachhaltiger. Wie in dem Fall, den die Bundesnetzagentur heute bekannt gab. Viele Hunderte Verbraucher hatten sich beschwert, weil sie unverlangt ein Telefax erhalten hatten, in dem mehrere 0900-Rufnummern beworben wurden. In dem angeblichen Verbraucher-Newsletter wurden dem Empfänger Informationen zu verschiedenen Themen versprochen, die er mit einem Faxabruf unter den hoch tarifierten Sonderrufnummern 0900 5 1027-18, -20, -21 bzw. -22 erhalten würde.

Diesen Versuch, Kunden mit Spam zu einem teuren Faxabruf zu bewegen, stoppte die Bundesnetzagentur innerhalb weniger Tage, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hatte. Sie ordnete gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die beworbenen Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der besagten 0900-Rufnummern an. Des Weiteren verhängte die Bundesnetzagentur nun ein Rechnungs- und Inkassoverbot. Der Spammer kann also keinen Profit aus seinen Machenschaften ziehen, weil er keine Gebühren geltend machen kann und bleibt zudem auf seinen eigenen Kosten sitzen.

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