iPhone ohne Vertrag und ohne Sperre – Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung

iPhone

Als im Vorfeld Gespräche zwischen den deutschen Netzbetreibern und dem Hersteller Apple stattfanden, hatte auch Vodafone sich als exklusiver Partner für den Verkauf des iPhone in Deutschland beworben. Doch der zweitgrösste deutsche Mobilfunknetzbetreiber lehnte die Konditionen des amerikanischen Konzerns ab, weil Apple rund ein Drittel des Umsatzes für sich in Anspruch nimmt. Schließlich wurden die Mobilfunksparte der Dt. Telekom T-Mobile und das Unternehmen aus Kalifornien Partner. Seit dem 09. November 2007 wird das iPhone auch in Deutschland verkauft, allerdings nur in Verbindung mit einem Handytarif von T-Mobile (telespiegel-News vom 08.11.2007).

Am Montag hatte Vodafone bei dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen T-Mobile erwirkt. Die untersagt T-Mobile, das iPhone weiterhin nur in Verbindung mit einem Laufzeitvertrag anzubieten. Zudem wurde T-Mobile untersagt, das iPhone an die ausschließliche Nutzung im T-Mobile-Netz zu binden. Vodafone erläuterte, das Unternehmen wolle klären, ob solche Koppelgeschäfte wie das von T-Mobile und Apple erlaubt seien. (Auch Debitel hatte sein Missfallen geäußert, der Serviceprovider legte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde ein.) T-Mobile legte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch ein. Vermutlich ist in etwa zwei Wochen mit einer richterlichen Entscheidung zu rechnen.

Bis dahin will sich T-Mobile an die Auflagen halten. Wie das Unternehmen mitteilte, werde es das iPhone weiterhin exklusiv und auch in Verbindung mit den bereits bekannten Tarifen anbieten. Aufgrund der richterlichen Verfügung sei das iPhone nun aber ebenfalls ohne Vertragsbindung erhältlich. Es ist bei T-Mobile für einmalig 999,- € ohne Vertragsbindung zu bekommen. (Ein hoher Preis, wenn man bedenkt, dass bereits der Verkaufspreis von 399,- € keine Subventionierung enthält.) Kunden, die das iPhone ab dem 19. November, dem Tag der einstweiligen Verfügung gekauft haben, können es sich von dem Netzbetreiber entsperren lassen, indem der SIM-Lock aufgehoben wird. Dadurch kann das iPhone auch mit anderen SIM-Karten anderer Anbieter in anderen Mobilfunknetzen verwendet werden.

Allerdings, so gibt T-Mobile zu bedenken, komme es durch die Aufhebung der SIM-Lock zu einer Einschränkung der angebotenen Funktionen. Die iPhone-Funktion Visual Voicemail werde nur im T-Mobile-Netz angeboten. Der Kunde müsse auf die in den Tarifen enthaltene Datenübertragung, auch für die an T-Mobile WLAN-Hotspots verzichten. (Das mobile Surfen wird durch die monatliche Grundgebühr abgedeckt, die dann entfallen würde.) Und auch die Datenübertragung per EDGE funktioniere beinahe flächendeckend nur im T-Mobile-Netz. (UMTS wird von dem iPhone zwar nicht unterstützt, aber das in allen deutschen Mobilfunknetzen verfügbare GPRS. In einigen Randgebieten bietet auch Vodafone EDGE an.) Wer sich schon immer ein iPhone ohne SIM-Lock und mit freier Anbieterwahl gewünscht hat, sich die Ersparnis ausgerechnet hat und die Einschränkungen, hauptsächlich der Visual Voicemail hinnehmen kann, wird sich also vielleicht bald in einen T-Mobile-Shop begeben.

Update vom 04.12.2007

Das Landgericht Hamburg hob die einstweilige Verfügung auf. Vodafone kann Berufung bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen. T-Mobile kündigte derweil an, das bisherige Vertriebsmodell wieder aufzunehmen. (telespiegel-News vom 04.12.2007)

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