Kopie und Download – Neues Urheberrecht tritt in Kraft

Kopie und Download - Neues Urheberrecht tritt in Kraft

Mit dem Jahreswechsel treten auch die neuen Regelungen des Urheberrechts in Kraft. Sie wurden als das `Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft´, als sogenannter zweiter Korb, am 26. Oktober 2007 festgelegt. Zum Jahreswechsel, also am 01. Januar 2008 treten die neuen Regelungen in Kraft. Naturgemäß sind viele Verbraucher verunsichert, weil ihnen nicht ganz klar ist, was ihnen dann noch erlaubt sein wird und was nicht. Der Branchenverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat zusammengefasst, was zu beachten ist.

Grundsätzlich gilt: eine selbstgemixte CD für die Geburtstagsfeier ist in Ordnung, massenweise Vervielfältigungen und illegale Downloads können die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Wenn man die Original-CD besitzt und den Kopierschutz dafür nicht umgehen muss, darf sie kopiert werden, zum Beispiel für die Fahrt im Zug oder die Feier bei Freunden. Dabei sollte sich die Menge der Kopien im Rahmen halten, festgelegt waren früher maximal sieben Kopien. Wer aber einen Kopierschutz bewusst umgeht, macht sich strafbar. Das wird mit Geldstrafen geahndet, für gewerbsmäßigen Handel mit Raubkopien können sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Auch aus dem Internet geladene Musik darf oft nicht unbegrenzt dupliziert und auf CD gebrannt werden. Manche der Musikstücke, die in Online-Shops zu haben sind, sind ohnehin mit einem Kopierschutz ausgestattet, bei den übrigen ist ein Blick in die AGBs ratsam. Werden die Downloads offensichtlich illegal angeboten, ist das Herunterladen entsprechend den neuen Regelungen des Urheberrechts strafbar. Als offensichtlich rechtswidrig ist sicherlich der kostenlose Download des neusten Nummer 1-Hits oder des gerade in den Handel gekommenen Thrillers zu bezeichnen, wenn der in etablierten Shops Geld kostet. Im Zweifelsfall sollte besser genau hingeschaut werden.

Das Kopieren offensichtlich unrechtmäßiger Vorlagen, also die Kopie einer Kopie von einer kopiergeschützten Original-CD, sind ebenfalls strafbar. Aber auch wer urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich macht, verhält sich illegal. Deshalb sollten Nutzer von Tauschbörsen sicherstellen, dass ihr Ausgangsordner auf ihrem Computer keine urheberrechtlich geschützten Dateien enthält. Und auch wer beispielsweise die Bildergalerie auf seiner eigenen Homepage musikalisch untermalen möchte, muss darauf achten, kein Urheberrecht zu verletzen. Das gilt selbstverständlich auch für andere Inhalte wie Landkartenausschnitte, die als Wegbeschreibung auf der Homepage veröffentlicht werden.

Vorsicht ist auch geboten, wenn im Urlaub der Eindruck erweckt wird, eine Musik-CD oder eine Film-DVD könne als Schnäppchen gekauft werden. Denn oft sind auf den Märkten zwar gut gemachte, aber dennoch illegale Raubkopien zu finden, die dann zu Schleuderpreisen verkauft werden. Die böse Überraschung folgt dann wahrscheinlich bei der Einreise nach Deutschland. Der Zoll wird diese Raubkopien nämlich gnadenlos beschlagnahmen und bei großen Mengen kann sogar der Verdacht aufkommen, der Urlauber handele gewerblich.

Übrigens ist das Kopieren von kommerzieller Computersoftware für den Privatgebrauch fast ausnahmslos untersagt, wenn es nicht für die Nutzung der Software oder für eine Sicherungskopie nötig ist. (Freeware hingegen darf und soll kopiert und weitergegeben werden.) Um eine blütenweiße Weste zu behalten, dürfen Musik, Filme und andere Werke also nicht wahllos dupliziert und auch nicht öffentlich gemacht werden. Ebenso müssen Internetnutzer genau überprüfen, was sie herunterladen. Das erspart nicht nur viel Ärger und eventuell Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch das schlechte Gewissen.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

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