Bundesnetzagentur – Niedrigere Entgelte für TAL-Umschaltung und Line Sharing

Bundesnetzagentur - Niedrigere Entgelte für TAL-Umschaltung und Line Sharing

Die Dt. Telekom ist Inhaber des nahezu gesamten Telefonleitungsnetzes in Deutschland, zum größten Teil ein Erbe aus den Zeiten des staatlichen Unternehmens. Um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, reguliert die Bundesnetzagentur die Leistungen und Entgelte in dem Leitungsnetz. So haben auch die Wettbewerber ohne eigens Leitungsnetz gute Chancen. Sie mieten die Leistungen und Teile des Leitungsnetzes der Dt. Telekom an und zahlen dem ehemaligen Monopolisten dafür Entgelte. Über die Höhe dieser Entgelte entscheidet regelmäßig die Bundesnetzagentur.

Bis zum Jahr 2010 wurden die neuen Entgelte für die TAL-Umschaltung und die Bereitstellung, Kündigung sowie die monatlichen Entgelte für das sogenannte Line Sharing genehmigt. Die neuen Vorgaben gelten seit heute. Für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten `letzten Meile´, ohne Arbeiten beim Endkunden darf die Dt. Telekom nun einmalig 35,70 € verlangen. Für die häufigste Variante, die Neuschaltung mit Arbeiten an Kabelverzweiger und Endkundenanschluss darf sie einmalig 62,37 € berechnen.

Das sogenannte Line Sharing bezeichnet die getrennte Vergabe der Frequenzbereiche an der Teilnehmeranschlussleitung. Während die Dt. Telekom die unteren Frequenzbereiche weiterhin für die Bereitstellung des Festnetz-Telefonanschluss verwendet, überlässt sie einem Wettbewerber die oberen Frequenzbereiche. Der kann darüber einen DSL-Anschluss anbieten. Für die Neuanschaltung ohne zusätzliche Arbeiten darf die Dt. Telekom ihren Wettbewerbern seit heute einmalig 58,98 € berechnen. Die Überlassung dieser Frequenzbereiche darf monatlich 1,78 € kosten. Die nun genehmigten Entgelte wurden geringfügig gesenkt, die Dt. Telekom hatte eine Erhöhung von teilweise deutlich über 50 Prozent beantragt. In ihrer Entscheidung berücksichtigte die Bundesnetzagentur die Auswirkungen der in dem vergangenen Jahr getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Dt. Telekom AG und der Gewerkschaft ver.di zu den organisatorischen Änderungen und insbesondere den Wochenarbeitszeiterhöhungen.

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