Urteil – Doppelter Schadensersatzanspruch bei fehlender Urhebernennung

Urteil - Doppelter Schadensersatzanspruch bei fehlender Urhebernennung

Bei Bedarf einfach ein Bild von der Internetseite eines anderen zu kopieren und in die eigenen Inhalte zu integrieren, widerspricht nicht nur dem guten Ton. Auch wird damit das Urheberrecht verletzt. Manchmal reicht eine freundliche Anfrage aus, um das Einverständnis zur Vervielfältigung zu erhalten. Für manche Werke muss jedoch Geld bezahlt werden. Spezielle Online-Shops bieten Bilder ihrer Mitglieder, Fotografen und Grafikern an, und verkaufen deren Lizenzen. Werden diese Bilder unbezahlt entnommen, kann es zu einem Rechtsstreit kommen. In diesem Fall verklagte aber der Inhaber der kopierenden Webseite den Rechteinhaber.

Ein EDV-Unternehmen hatte seine Webseite von einer Webdesignerin überarbeiten lassen. Später gab der Inhaber an, dass er nicht wusste, dass die Frau sechs Bilder von der Webseite des Anbieter Getty Images übernommen hatte, der diese Bilder, ebenso wie anderes Bild- und Filmmaterial zur Lizenzierung anbot. Getty Images bemerkte die unberechtigte Übernahme und verlangte von dem EDV-Unternehmen die Lizenzgebühren. Das EDV-Unternehmen war jedoch mit der Höhe der Gebühren nicht einverstanden und bot statt dessen einen wesentlich geringeren Betrag an. Getty Images mahnte das EDV-Unternehmen ab. Daraufhin bemühte das EDV-Unternehmen einen Anwalt und verklagte Getty Images.

Der Kläger habe fahrlässig gehandelt, bestätigten die Richter, weil er die Bilder ohne weitere Prüfung in seinem Webangebot nutzte. Auch seien die Bilder nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt, obwohl die Fotografen teilweise im Ausland ansässig seien. Dass Getty Images berechtigt sei, Lizenzgebühren für die Bilder zu fordern, wurde ebenfalls ausreichend nachgewiesen. Das Gericht räumte Getty Images einen Schadensersatzanspruch auf Basis der regulären Berechnung der Gebühren für die Lizenzen entsprechend dem bisherigen Nutzungszeitraum ein. Denn dessen ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotografien seien verletzt worden. Zudem seien die Rechte der Fotografen verletzt worden, weil deren Namen nicht genannt worden seien. Aus diesem Grund stehe auch den Fotografen ein Schadensersatz zu, der mit einem 100 prozentigen Zuschlag des üblichen Nutzungshonorars bemessen wurde und von Getty Images eingezogen werden kann. Das EDV-Unternehmen wurde verurteilt, insgesamt 10.460,- € an Getty Images zu zahlen.

Landgericht München, Aktz. 7 O 8506/07 vom 18.09.2008

Weitere Informationen

Internet – Übersicht
Inm Internet einkaufen – Sicher handeln
Gerichtsurteile – Internet

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]

Mehr als 300.000 Gbit/s – neuer Geschwindigkeitsrekord im Glasfasernetz

Mehr als 300.000 Gbit/s

Neuer Geschwindigkeitsrekord im Glasfasernetz

Einem internationalen Team gelang ein neuer Rekord bei der Übertragungsgeschwindigkeit im Glasfasernetz. Sie erreichten die 4,5-Millionenfache Geschwindigkeit der durchschnittlichen Breitbandverbindungen in Haushalten. Für Endnutzer könnte das künftig zu erheblichen Verbesserungen führen. […]