Der elektronische Personalausweis kommt – Kabinett beschloss Einführung

Der elektronische Personalausweis kommt - Kabinett beschloss Einführung

Es gab viele politische Diskussionen um das neue Ausweisdokument, das die Bundesregierung plant. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätte gerne eine Verpflichtung gesehen, den Fingerabdruck auf dem neuen Personalausweis zu speichern, insbesondere damit der Ausweis auch als Pass genutzt werden kann, betonte er. Doch diese Pläne scheiterten an der SPD, die darin eine Gefahr für den Datenschutz sahen. Heute beschloss das Kabinett die Einführung des elektronischen Personalausweises, dessen endgültige Leistung dank des Kompromisses der Parteien nun doch von dem Inhaber abhängt.

Zwar gibt es noch kein Muster für das neue Dokument, jedoch steht nun fest, was es können wird. Einerseits wird auf ihm ein biometrisches Bild, ein digitalisiertes Lichtbild des Inhabers gespeichert. Auch sind auf ihm die üblichen Angaben, wie beispielsweise Name, Augenfarbe und Geburtsort aufgedruckt. Diese Angaben müssen dort zu finden sein. Doch unter der Oberfläche befindet sich zukünftig viel mehr, denn der neue Ausweis wird auch ein Speichermedium sein.

So dient der neue Ausweis nicht nur in der bekannten Form als Ausweis. Er wird auf Wunsch auch ein elektronisch lesbares Dokument sein, auf dessen integriertem Chip weitere Angaben gespeichert werden können. Wenn der Inhaber es möchte, werden seine Fingerabdrücke als digitalisierte Daten gespeichert und machen den Ausweis damit zu einem vollwertigen Ersatz für den Reisepass, dessen neuere Modelle die Fingerabdrücke bereits seit November enthalten muss.

Es wird optional eine weitere Möglichkeit geben, das Dokument zur Identifikation zu verwenden. Dafür benötigt der Inhaber eine PIN zu seinem neuen Ausweis und ein Chipkarten-Lesegerät. Hiermit kann er sich elektronisch ausweisen, direkt an seinem Computer, zum Beispiel beim Onlinehandel, bei dem Kreditinstitut oder den Behörden. Welche Daten er dabei zum Auslesen freigeben möchte, soll der Inhaber entscheiden können. Der elektronische Personalausweis wird also auch ein Ausweis für das Internet sein.

Ebenfalls freiwillig ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Die wird auf Wunsch auf den Chip des Ausweises gespeichert und dient als vollwertige Unterschrift des Inhabers. Allerdings reicht für die meisten Geschäfte und Verträge, die mit dem Ausweis abgewickelt werden sollen, die eben beschriebene Funktion des elektronischen Ausweises.

Alle gespeicherten Angaben auf dem neuen Ausweises sollen ausreichend geschützt sein und nur von den legitimierten Behörden oder Vertragspartnern ausgelesen werden dürfen. Zumindest soll das für das Inland gelten. Das neue Dokument soll ab dem 01. November 2010 erhältlich sein, ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig sein und die alten Ausweise bei deren Ablauf ablösen. Was er den Inhaber kosten wird, ist noch unklar.

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