Mahnung für Call-by-Call – Inkasso von acoreus genau prüfen

Mahnung für Call-by-Call - Inkasso von acoreus genau prüfen

Seit mehr als 10 Jahren können Kunden an einem Telefonanschluss der Dt. Telekom das Call-by-Call Verfahren verwenden. Durch die günstigen Vor-Vorwahlen können Telefonkosten drastisch reduziert werden. Die Gebühren für diese Gespräche über den Fremdanbieter werden mit dem Rechnungsposten „Beträge anderer Anbieter„ über die Telefonrechnung der Dt. Telekom eingezogen, die das Geld dann an den Anbieter weiterleitet. Wird die Rechnung jedoch nicht fristgerecht beglichen, werden Forderungen von Drittanbietern auf der Mahnung der Dt. Telekom nicht mehr aufgeführt und können dadurch in Vergessenheit geraten.

Ob alle Beträge, die derzeit von der acoreus AG, einem Inkasso-Unternehmen aus Düsseldorf eingefordert werden tatsächlich angefallen sind, hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nicht bestätigt. Sie weist die Verbraucher aber darauf hin, dass die Forderungen eventuell verjährt sind. Derzeit erhalten zahlreiche Haushalte Mahnungen der Inkasso-Firma, in der meist nur geringe Call-by-Call Gebühren aus Telefonrechnungen der Jahre 2003 bis 2006, aber bis zu 40,- € hohe Inkassokosten gefordert werden.

Forderungen aus dem Jahr 2005 und davor seinen aber verjährt und müssten nicht mehr erfüllt werden, erklären die Verbraucherschützer. Denn diese Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren, wenn der Anbieter bis dahin keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben hat. Verbraucher, die sich auf die Verjährung berufen wollen, können das mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentralen tun. Eine Verjährung tritt nämlich nicht ohne Zutun des Betroffenen in Kraft. Allen anderen rät die Verbraucherzentrale, zunächst ihre Rechnungen und Kontoauszüge zu überprüfen. Die Betroffenen könnten den Anspruch übrigens auch in einem Schreiben an das Inkassounternehmen bestreiten, die Beweislast würde dann bei dem Unternehmen liegen.

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