Urteil des BGH – Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Urteil des BGH - Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Waren und Dienstleistungen in dem Internet zu bestellen, ist inzwischen für viele Verbraucher selbstverständlich. benötigt der Käufer beispielsweise ein neues Sofa, hat er zwischen vielen Onlineshops die Wahl. Ist die Entscheidung gefallen und die Ware bestellt, beginnt das Warten auf die Lieferung.

Verbraucherschützer hatten gegen einen Möbelhändler geklagt, der seine Waren in dem Internet anbot. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens war folgende Klausel hinterlegt: „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ Die hielten die Verbraucherschützer für unwirksam und verlangten von dem Händler, diese Klausel zu entfernen.

Vor dem Landgericht Ellwangen wurde der Klage stattgegeben. (Aktz. 5 O 234/11) Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung des Onlineshops ab. (Aktz. 2 U 45/12) In der Revision hatte der Kläger Erfolg. Der Bundesgerichtshof erklärte, die Klausel beziehe sich auch auf Möbelverkäufe, bei denen der Händler zur Montage der Möbel verpflichtet sei. Der Kunde werde demnach durch die Klausel unangemessen benachteiligt. Zudem schließe sie die Haftung für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen des Möbelhändlers aus, was gegen das Klauselverbot verstoße.

Bundesgerichtshof, Aktz. VIII ZR 353/12 vom 06.11.2013

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internetrecht
Gerichtsurteile Smartphone

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]

Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]