Hotspots – warum in Deutschland öffentliches WLAN selten ist

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Deutschland ist ein führendes Wirtschaftsland. Umso erstaunlicher ist es, dass die Bundesrepublik in Sachen Internet immer wieder der weltweiten Entwicklung hinterherhinkt. Das gilt zum Beispiel für die im europäischen Vergleich schlechte Breitbandversorgung. Es gilt aber auch für die Zahl der öffentlich nutzbaren WLAN-Hotspots. In diesem Fall ist das Problem wieder einmal hausgemacht. Denn ein neues Gesetzesvorhaben schafft zusätzliche Unsicherheit zur ohnehin nicht völlig geklärten Frage der Mitstörerhaftung.

Was ist ein WLAN-Hotspot?

Ein WLAN-Hotspot ist ein öffentlich nutzbarer Internetzugang. Nutzer können sich einfach in ein bestehendes WLAN einloggen und so im Internet surfen. Häufig bieten Gewerbetreibende solche Möglichkeiten an. Dabei vergeben sie in der Regel an ihre Gäste oder Kunde ein Passwort. Ähnlich ist es bei privaten Nutzern. Diese stellen ihren Zugang einfach als „Freifunk„ zur Verfügung. Was in anderen Ländern scheinbar selbstverständlich ist, findet in Deutschland faktisch kaum statt. Die Gründe sind in den Stichworten Mitstörerhaftung und Nutzerliste zu finden.

Hotspots: So sieht es rechtlich aus

Die Situation ist in Deutschland derzeit rechtlich nicht sauber geregelt. Bisher läuft jeder Anbieter eines freien WLAN Gefahr, als Mitstörer für Rechtsbrüche der Nutzer haftbar gemacht zu werden. Das gilt nicht für Access-Provider, unter die aber gewerbliche Anbieter wie Cafés, Hotels usw. nicht fallen. Daher liegt derzeit der Referentenentwurf der Koalition zur Abstimmung vor, der Klarheit schaffen soll. Genau diese Klarheit bedeutet aber eine massive Einschränkung von öffentlichen Hotspots. So muss ein gewerblicher Anbieter seine Gäste nur aufklären, dass diese für die Folgen ihres Handels ggf. haftbar gemacht werden, um sich so aus der Mitstörerhaftung zu befreien. Das gilt aber nicht für private Anbieter. Diese müssen ihr WLAN entweder verschlüsseln oder eine Namensliste von Nutzern („freiwilliges Registrieren„) führen. Eine Hürde, die einfach zu nutzende Hotspots faktisch nahezu unmöglich macht und auch datenschutzrechtlich Probleme aufwirft. Es ist aber auch eine Hürde, die Provider wie Kabel Deutschland nicht haben, die eine große Zahl der bestehenden öffentlichen Hotspots betreiben.

Freifunk: Hoffnung auf die EU

Öffentliche WLAN-Betreiber oder Freifunker sehen ihr Angebot massiv gefährdet. Da die Hotspot-Anbieter weiter als Mitstörer haftbar gemacht werden können oder extreme bürokratischen Hürden überwinden müssen, herrscht trotz Gesetzesinitiative eine große Unsicherheit. Klarheit könnte jedoch die Europäische Union bringen. Denn unter dem Motto „Breitband für alle„ sollen öffentliche Hotspots gefördert werden. Im europäischen Ausland werden die Betreiber solcher Hotspots derzeit nicht als Mitstörer haftbar gemacht. Die „typische deutsche„ Regelung der Mitstörerhaftung könnte im September von der EU kassiert werden, die dann über die Frage entscheiden will. Höchste Zeit, damit sich in Deutschland der Freifunk wie in den Nachbarländern entwickeln kann.

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