Einigung – YouTube zahlt nach langem Streit Geld an Gema

Einigung - YouTube zahlt nach langem Streit Geld an Gema

„Überraschung“ ist ein Begriff, der fast zu schwach ist. Nach langem und hart geführtem Rechtsstreit haben sich YouTube und die Gema geeinigt. Google in Form von YouTube wird die Gema und damit die Urheber von Musiktiteln zukünftig angemessen am Erfolg der Plattform beteiligen und Tantiemen ausschütten. Damit endet für rund 70.000 Autoren und Komponisten von Musikstücken eine vertraglose Zeit, die seit 2009 jede Vergütung der Wiedergabe auf YouTube verhindert hat.

Gema bleibt hart, YouTube zahlt

Über die genauen Details der Einigung bewahren beide Parteien Stillschweigen. Sicher ist jedoch, dass die erzielte Einigung auch für die vergangenen sieben Jahre gilt. Die Ausschüttung dürfte damit die Komponisten und Texter der Musikstücke erfreuen. Zuletzt forderte die Gema eine Vergütung von 0,375 Cent pro Abruf eines Musikvideos. Es ist zu vermuten, dass die Verwertungsgesellschaft diese angepeilte Summe nicht ganz erzielt hat, aber dennoch die Einigung als Erfolg für sich verbuchen kann. Hinzu kommt, dass die Vergütung nicht nur für YouTube, sondern auch das werbefreie Premium-Angebot YouTube Red gilt. Das wiederum spielt auch YouTube in die Karten, denn ein Premium-Dienst ohne alle Musiksongs wäre kaum vermarktbar.

YouTube weicht mit der Einigung vom bisher eingeschlagenen Weg der Verweigerung ab. Damit beteiligt Google erstmals die Urheber der Songs zu akzeptablen Konditionen an den erzielten Einnahmen. Im langen Streit hat Google immer wieder der Gema den Schwarzen Peter zugeschoben, indem Sperrtafeln die Nutzer auf eine fehlende Einigung mit der Gema hinwiesen. Dabei erweckte der Konzern bis zu einem Gerichtsentscheid den Eindruck, die Gema würde eine Lizenz verweigern. In Wahrheit wollte YouTube jedoch die fällige Lizenzgebühr nicht zahlen. Während der Auseinandersetzung gab es mehrere Gerichtsverfahren zu unterschiedlichen Details der Streitpunkte.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen bleiben

Die überraschende Einigung hat möglicherweise Symbolcharakter für andere Länder. Sollten diese sich am Vorgehen der Gema orientieren, könnten YouTube dort Nachverhandlungen drohen. Google als Mutter der Video-Plattform ist trotz Einigung der Auffassung, überhaupt nicht verantwortlich zu sein. Für das Unternehmen sind die Nutzer in der Pflicht, Gema-Gebühren zu zahlen. Das sieht die Gema anders, denn YouTube erziele explizit mit gezeigten Musikvideos Werbeeinnahmen. Diese völlig gegensätzlichen Ausfassungen bleiben trotz Einigung weiter bestehen.

Für Nutzer sind daher mehrere Ebenen unterscheidbar. Sie können vor allem nun alle Musikvideos sehen. Zuletzt war ein wesentlicher Teil in Deutschland gesperrt. Allerdings sind alle die Nutzer zukünftig möglicherweise ab einem gewissen Zeitpunkt in der Pflicht, die fälligen Gema-Gebühren zu zahlen, sofern sie Musikvideos veröffentlichen. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel ohnehin um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Daher gilt nach wie vor: Musik ohne Genehmigung zu veröffentlichen, kann zu Abmahnungen und Gerichtsprozessen führen. Die Gema-Pflicht liegt jedoch vorerst bei YouTube.

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