Funkzellenabfrage – Mecklenburg-Vorpommern will Ausweitung

Funkzellenabfrage - Mecklenburg-Vorpommern will Ausweitung

Funkzellenabfragen gelten als probates Mittel in der Verbrechensaufklärung. Ermittlungsbehörden können dabei auf Daten zugriefen, mit denen Sie Handynummern und damit ihre Nutzer einem gewissen Standort zu einer bestimmten Zeit zuordnen können. Offiziell sind für die Nutzung dieser Daten enge Grenzen gesetzt. Das gilt trotz der neuen Vorratsdatenspeicherung. Dem Land Mecklenburg-Vorpommern reichen die aktuellen Gesetze nicht. Nach Informationen des NDR will das Innenministerium des Bundeslandes zukünftig sogar per Funkzellenanalyse Autobahnabschnitte überwachen, die potenzielle Straftäter möglicherweise befahren könnten. Das würde einer Totalüberwachung ohne konkreten Anlass von Millionen Bürgern bedeuten. Datenschützer kritisieren das scharf.

Zahlen belegen massive Ausweitung von Funkzellenabfragen

Selbst nach Einführen der neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung soll die Funkzellenabfrage offiziell nur ein letztes Mittel bei der Bekämpfung schwerer Straftaten sein. Die Realität sieht jedoch anders aus. Obwohl es keine offiziellen Bundesstatistiken gibt, lässt sich ein deutlicher Anstieg der Anzahl der der Abfragen erkennen.

Damit geraten aber auch private Daten von Unbeteiligten ins Visier der Fahnder. Denn die Ermittler erstellen anhand der Daten zum einen Bewegungsprofile der Verdächtigen. Damit ist eine Totalüberwachung möglich. Zum anderen werden auch alle Kommunikationspartner erfasst und ggf. deren Daten weiter verarbeitet. Unbemerkt! Das stellt einen schweren Eingriff in die besonders geschützte Privatsphäre von vielen unschuldigen Bürgern dar.

Zwar müssen die Ermittler grundsätzlich allen Personen eine Information zusenden, dass Sie durch eine Funkzellenabfrage in den Fokus von Ermittlungen gerückt sind. In der Praxis geschieht dies jedoch nur selten, nämlich bei tatsächlich unmittelbar Betroffenen wie Gesprächspartner von Verdächtigen.

Mecklenburg-Vorpommern öffnet Massenüberwachung die Tore

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß von Mecklenburg-Vorpommern kritisch zu betrachten. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert äußert sich dem NDR gegenüber besorgt und sieht eine Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen. Das Vorhaben öffne Tür und Tor für ein inflationäres Nutzen von Funkzellendaten.

Anders ausgedrückt: Die geplante Änderung im Nordostdeutschen Bundesland bedeutet eine unverhältnismäßig ausgeweitete Überwachung der Bürger. Denn jeder Handynutzer, der sich in einer für eine Tat zur Tatzeit relevanten Funkzelle aufhält oder Kontakt zu einem solchen Nutzer hat, gerät in den Fokus der Ermittler. Die Folge kann im Extremfall sogar eine Überwachung per Bewegungsprofil oder einer sogenannten stillen SMS sein. Dass die Begehrlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind, zeigt der extreme Anstieg auf offiziell 568 Funkzellenabfragen im Bundesland im letzten Jahr gegenüber 32 im Jahr 2010.

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