Drohnen-Lieferservice – es geht wirklich los!

Drohnen-Lieferservice

Amazon spielt schon seit mehreren Jahren mit den Gedanken und lässt die Öffentlichkeit an Testerfolgen teilhaben: die Paketzustellung per Drohnen. Ähnliches erforscht derzeit auch Google. Nachdem die Entwicklung bei Amazon relativ weit vorangeschritten zu sein scheint, kommt nun von staatlicher Seite in den USA die Vorlage für ein rechtliches „Go!“. Der zuständige Ausschuss im Senat der Vereinigten Staaten hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der die Landschaft der Zustelldienste nachhaltig verändern wird.

US-Senat lässt private Zustelldienste per Drohne zu

Das gesamte Gesetz bezieht sich auf Details im Luftverkehr. Ein Abschnitt ist jedoch interessant für die Vorhaben von Amazon und anderen Unternehmen. Darin wird die Flugsicherungsbehörde in den USA berechtigt, mehr Ausnahmeregelungen für Drohnenflüge zu erlauben und diese auch nachts fliegen zu lassen. Dieser kurze Abschnitt ermöglicht es der Behörde nun, Fluganfragen von privaten Lieferdiensten zu erlauben.

Unterstützt wird dies durch einen angenommenen Änderungsantrag, der explizit Drohnen nennt und ein Lizenzierungsverfahren vorschlägt. Damit bekommen private Zustelldienste per Drohne erstmals eine landesweit geltende Rechtsgrundlage. Entsprechende Fluglizenzen sollen dem Gesetzesvorschlag nach ab 2018 verfügbar sein.

Drohnen: Amazon steht in den Startlöchern

Damit geht es wirklich los: Amazon und andere Anbieter erhalten die rechtlichen Rahmenbedingungen, um einen Lieferservice per Drohne zu realisieren. Läuft dieser erst einmal in den USA werden andere Länder voraussichtlich zügig nachziehen.

Allerdings bedeutet dies, dass es auch neue Sicherheitsanforderungen geben wird. Die bisherigen Regelungen, wie sie beispielsweise in Deutschland existieren, reichen nicht mehr aus. Denn in vielen Ländern sind Drohnenflüge verboten, die ohne direkten Sichtkontakt zwischen Piloten und Drohne stattfinden. Zusätzlich wirft der neue Luftverkehr auch Fragen der Flugsicherungen auf und nicht zuletzt die Themen Datenschutz und Pilotenfähigkeiten.

Für Amazon und die anderen Drohnenzulieferer bedeutet das neue Gesetz aber den Start in eine neue Post-Ära. Zukünftig können Pakete einfach online bestellt werden und kommen dann per Drohne direkt ins Haus. Vor diesem Hintergrund bekommt die Bestrebung Amazons, einen eigenen Lieferservice zu gründen, eine völlig neue Bedeutung. Denn die Zustellung per Drohne wird dann ebenso wie die normale Paketlieferung zum Angebot gehören. Das Gesetz muss zwar noch durch den Senat, öffnet aber das Tor in die Zukunft der Paketzustellung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]