Routenplaner – Die betrügerische Abzocke ist zurück

Routenplaner: die betrügerische Abzocke ist zurück

Routenplaner hatten eine lange Zeit einen sehr schlechten Ruf. Der einfache Grund: Mit Maschen, die die Grenze zum Betrug mindestens deutlich tangierten, lockten mehrere Webseitenbetreiber unbedarfte Nutzer in Abofallen. Inzwischen sind viele dieser Angebote aus dem Internet verschwunden. Meistens lag das am Einschreiten der Behörden, aber auch an verbesserten Verbraucherrechten.

Seit Kurzem tauchen jedoch wieder fragwürdige Routenplaner im Internet auf. Die Anbieter nutzen dabei die Werbeform AdWords und kaufen sich so bei Google Top-Platzierungen. Damit erreichen sie entsprechend viele Nutzer. Kommen diese auf die Seite, müssen sie sich vor einer Routenabfrage registrieren. Sie werden dazu in den geschützten Bereich der Webseite gelockt. Beim Erstellen des Accounts schließen die Nutzer jedoch ein im Kleingedruckten genanntes Abo über 24 Monate ab, das 500 Euro kostet. Die Polizei warnt inzwischen offiziell vor diesem Anbieter.

Fake-Impressum und Abzocke

Die Webseite ist derzeit über maps-routenplaner.info erreichbar. Das Impressum ist nach Ermittlung des Landeskriminalamtes München gefälscht. Dort ist eine Web-24 GmbH geführt, die am Firmensitz jedoch nicht existiert. Mit diesem Fake-Profil täuschen die Betrüger eine Sicherheit vor, die es nicht gibt. Die Kriminellen zocken Nutzer einfach nur ab. Es hat den Anschein, als ob die Betreiber auf „Dummenfang“ sind. Die Kriminellen zielen darauf ab, dass die betroffenen Nutzer aus Scham oder in Unwissenheit der eigenen Rechte die geforderte Summe bezahlen.

Erschwerend kommt hinzu, dass auf der Startseite der Webseite ein Gewinnspiel zum Mitmachen animiert. Dazu muss die eigene E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Es ist wahrscheinlich, dass für die eingetragenen Adressen gezielt Spam-Mails generiert werden.

Was können Nutzer gegen Zahlungsaufforderungen unternehmen?

Die Polizei weist darauf hin, dass weder Rechnungen noch Mahnungen bezahlt werden müssen, da kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Dafür fehlen rechtlich vorgeschriebene Details beim Abschluss eines Abos. Wichtig: Grundsätzlich kann sich der zum Abo führende Vorgang auf dieser oder ähnlichen Webseiten ändern. Daher ist im Zweifelsfall ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den im Absender der Zahlungsaufforderung genannten Anbieter zu richten. Weitere Schritte sind eine Anzeige bei der Polizei und bei nachdrücklichen Zahlungsaufforderungen der Gang zu einer Verbraucherzentrale.

Den besten Schutz bietet jedoch ein umsichtiger Umgang mit Routenplanern. Die Polizei empfiehlt, ausschließlich offizielle Angebote bekannter Unternehmen zu nutzen. Besonders einfach ist dies unter anderem über Google Maps oder den Routenplaner von Bing.

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