Android – Supportbeschränkung für ältere Versionen

Android - Supportbeschränkung für ältere Versionen

Android-Systeme laufen auf Millionen Smartphones. Nach aktuellen Zahlen kommt jedoch knapp die Hälfte aller Smartphones nicht über die Android 4 hinaus. Auf diesen Geräten laufen veraltete Versionen. Besonders bitter trifft es nun Nutzer von Smartphones mit Android Gingerbread (2.3). Denn diese Versionen werden von der zentralen Android-Bibliothek abgeschnitten. Das heißt: Sie erhalten keinen Support und keine neue Software mehr. Anfang 2017 kappt Google den Zugriff für diese veraltete Version, die immerhin weltweit noch rund 1,5 Prozent aller Geräte betrifft.

Doppelt gestrafte Nutzer durch mangelnde Updates

Die betroffenen Nutzer sind doppelt gestraft. Denn seit Jahren erfährt ihre Version kein Upgrade. Das wiederum liegt selten an Google, sondern am Hersteller des Smartphones. Denn die Unternehmen spielen zwar verzögert Updates für mehr Sicherheit und neue Funktionen ein, rollen aber selten ein Upgrade auf eine höhere Versionsnummer aus. Damit sind Nutzer mit ihrem Gerät von der technischen Entwicklung abgeschnitten. Wenn in Kürze auch der Zugriff auf die zentrale Bibliothek wegfällt, müssen diese Nutzer mit den Bordmitteln ihres Smartphones auskommen. Ein Umstieg auf eine höhere Version ist meistens kompliziert und mit Risiken behaftet. Am Ende bleibt sinnvollerweise nur der Umstieg auf ein neues Smartphone, da auch Sicherheitslücken nicht mehr gepatcht werden.

Supporteinschränkung: Was passiert mit älteren Android-Versionen?

Grundsätzlich sind nur Nutzer der Versionen ab 4.01 nicht betroffen. Dennoch bleibt eine große Nutzerzahl, die zukünftig mit teilweise enormen Einschränkungen leben muss. Play Service und Firebase stehen nur noch Geräten höherer Versionen zur Verfügung. In der Praxis könnte damit eine Vielzahl Apps auf alten Geräten nicht mehr funktionieren. Zusätzlich wird es keine Updates mehr für die Systeme unter Versionsnummer 4 geben.

Supportende Android Gingerbread: Was können Nutzer tun?

Nutzer haben nur zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie auf eine höhere Versionsnummer upgraden. Dabei sollten Sie jedoch zunächst die Implementierung von Hersteller-Apps prüfen. Sind darunter existenziell wichtige Apps, ist ein Umstieg nicht ohne Weiteres möglich oder mit potenziellem Datenverlust verbunden. Nähere Informationen sind beim jeweiligen Hersteller zu erfragen. Außerdem sind die Systemvoraussetzungen der neuen Version zu prüfen. Denn nicht auf allen alten Smartphones sind neuere Android-Versionen lauffähig. Zum anderen können Nutzer auf ein neues Smartphone umsteigen. Das ist im Einzelfall ärgerlich, aber zumindest vor dem Hintergrund fehlender Sicherheitsupdates empfehlenswert.

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]