Turbado – statt Kauf nur dreister Mietvertrag

Turbado - statt Kauf nur dreister Mietvertrag

Auf der Plattform Turbado können Kunden Handys und Tablets bestellen. Bei dem Angebot handelt es sich jedoch nicht um Handys im Verkauf, sondern um Geräte zur Miete. Das jedoch erkennt der Kunde nur beim aufmerksamen Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bis zum Kaufabschluss ist dies im Warenkorb nicht ersichtlich. Die Verbraucherzentralen haben das Unternehmen nun abgemahnt und prüfen darüber hinaus eine Klage.

Turbado zockt dreist ab

Die Plattform bietet derzeit aktuelle Smartphones und Tablets an. Die Preise liegen größtenteils auf Marktniveau. Möchte der Kunde ein Handy kaufen, legt er es normal in den Warenkorb und schließt den vermuteten Kauf mit „kostenpflichtig bestellen“ ab. Soweit alles in Ordnung. Was jedoch nicht ersichtlich ist: Es handelt sich nicht um einen Kauf, sondern um eine dreiste Verbrauchertäuschung. Denn das wesentliche Merkmal einer Gerätemiete ist lediglich durch einen intensiven Blick in die AGB zu erkennen. Dr. Kirsti Dautzenberg von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt deutlich:

„Das führt neben einer Täuschung über den eigentlichen Vertragsinhalt zu Folgeproblemen. Zum Beispiel dürfen Kunden das Smartphone bzw. Tablet nicht selbst reparieren und müssen es nach Ablauf der Miete unversehrt zurückgeben.“

Selbst bei einer klaren Kennzeichnung der Miete ist das Angebot nicht attraktiv. Denn die Preise liegen nicht spürbar unter dem Marktniveau. Kunden können also bei anderen Anbietern ein entsprechendes Gerät zu einem ähnlichen Preis kaufen und sind so nicht an restriktive Mietverträge geknebelt.

Turbado: rechtliche Verwirrungen

Es gibt zudem weitere intransparente Regelungen. So kann der Kunde zwar sein Mietgerät zurückgeben, erhält aber dafür nur einen Abschlag in Abhängigkeit zur bisherigen Mietdauer zurück. Die Berechnung ist zwar auf der Webseite erklärt, wird aber beim Bestellvorgang ebenfalls nicht aufgeführt.

Hinzu kommt, dass es keine klare Anbieterkennung gibt. So operiert der Shop von Turbado in Deutschland von Berlin aus. Kontakt ist eine GmbH. Die Webseite und damit der Shop werden jedoch von einer britischen Limited betrieben. Das heißt, der Vertragspartner ist mit einer Minimaleinlage abgesicherte Firma im Ausland. Trotzdem wickelt die deutsche GmbH sowohl den Bestellvorgang als auch den möglichen Widerruf ab. Die britische Webseite leitet außerdem auf die deutsche Adresse um. Bei Amazon steht die deutsche GmbH sogar als eigentlicher Anbieter in einem der Profile.

Irritierend ist zudem, dass Kunden offenbar keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten. Das gilt ebenfalls für Gewerbekunden. Das wäre jedoch zwingend, wenn Turbado seinen unternehmerischen Schwerpunkt in Deutschland hat, was angesichts der Präsentation nahe liegt. Daraus erwächst ein Verdacht: Möglicherweise versucht das Unternehmen über Steuertrickserei mit einer Limited nur, die deutsche Haftung und die Mehrwertsteuer zu umgehen?

Wer ein günstiges Smartphone oder Tablet sucht, sollte genau prüfen, wer Vertragspartner ist. Eine britische Limited birgt deutliche Risiken in der Haftung und bei rechtlichen Problemen. Auch auf deutschen Webseiten mit deutschem Kontakt ist nicht zwingend ein deutscher Anbieter zu finden. Kunden sollten daher vor Vertragsabschluss immer einen Blick in das Impressum sowie in die Nutzungsbedingungen bzw. den Kaufvertrag werfen. Bei Unstimmigkeiten ist es ratsam, einen anderen Anbieter zu suchen. Das zeigen im konkreten Fall auch Nutzererfahrungen mit Turbado. Wer in die „Mietfalle“ getappt ist, kann sich bei einer Verbraucherzentralen beraten lassen.

3 Kommentare

  1. Wenn die Verbraucherzentralen vor einem Unternehmen öffentlich warnen, sollte man nicht so dumm sein, diese Warnung zu ignorieren. Bisher kam von der Verbraucherzentrale kein Dementi, darum lass bloß die Finger weg von dieser Firma!

  2. Ich wollte meinen Kauf stornieren, nachdem ich im Internet Erfahrungen mit Turbado nachgeschlagen habe. Die Firma hat mir dann folgendes geschrieben:
    Vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wenn Sie bei uns bestellen, werden Sie Eigentümer des Geräts, weitere Kosten gibt es in keinem Fall.
    Es gibt keinen separaten Vertrag, alle Details finden Sie in unseren AGB auf Amazon.
    Das Gerät nach längerer Nutzung zurückzugeben ist eine Möglichkeit, die wir nur den Kunden anbieten, die direkt bei uns bestellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Turbado Kundenservice

    Dunckerstr. 86 | 10437 Berlin | Deutschland
    Tel (Kundenservice): 030 / 220 137 050
    Tel (Bestellungen): 030 / 20 84 83 79
    E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]
    Web: xxx

    Turbado.eu Ltd
    77A Shenley Road
    Suite 2, First Floor, Kenwood House
    Borehamwood, WD6 1AG, GB

    Aber auf Amazon sind keine AGB zu finden.
    Kann ich diesem Statement vertrauen? Und habe ich Garantie auf die so erworbenen Geräte, denn eine Rechnung mit MwSt ist die Ltd nicht bereit zu stellen.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Jubiläum - vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Jubiläum

Vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Vor zwanzig Jahren, genau am 18. März 2004, präsentierte das Berliner Unternehmen AVM auf der Cebit seine erste FRITZ!Box und läutete damit das Zeitalter des modernen Heimnetzes ein. Die FRITZ!Box veränderte grundlegend, wie Menschen zu Hause das Internet nutzen – von sicherem Surfen über Telefonie bis hin zu starkem WLAN für Streaming und Homeoffice. […]

Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]