Mahngebühren – häufig zocken Inkasso-Unternehmen zu viel ab

Mahngebühren - häufig zocken Inkasso-Unternehmen zu viel ab

Wie schnell passiert das nicht selbst den aufmerksamsten Verbrauchern: Eine Rechnung liegt im Postkasten und gerät anschließend aus irgendeinem Grund versehentlich in Vergessenheit. Für den Rechnungssteller bedeutet das: Mahnung schicken. Doch eine Mahnung kann schnell teuer für den Rechnungsempfänger werden. Die Mahnkosten machen einen wesentlichen Anteil der Gesamtsumme aus. Das gilt insbesondere, wenn ein Inkasso-Unternehmen mit dem Einzug des Geldes beauftragt ist. Dieses schlägt erhebliche Gebühren auf. Ein vor einigen Jahren erlassenes Gesetz sollte dem ein Ende setzen. Die Evaluierung zeigt jedoch, dass die Mahnkosten weiter hoch und sogar gestiegen sind. Verbraucherschützer kritisieren dies.

Trotz Gesetz steigen Mahnkosten

Bei der Evaluierung des Gesetzes kommen die Experten für das Bundesministerium für Verbraucherschutz zu einem desolaten Urteil. Dort heißt es: „In Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten zeigt es auf, dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde. Die Gutachter schlagen daher einige Maßnahmen zur Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten vor.“ Zudem bringen die Gutachter weitere Maßnahmen wie ein vorgeschaltetes zweistufiges Mahnwesen sowie die Aufnahme von „Drohungen“ in den Katalog der unlauteren Wettbewerbsmethoden ins Spiel.

Verbraucherschützer fordern neue Regelungen

Der Verbraucherzentralen Bundesverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Inkasso-Unternehmen für Mahnungen in der Regel Gebühren in Höhe des 1,3-fachen Satzes der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnen. Allerdings gelte das Mahnwesen und Inkasso lediglich als kaufmännischer Forderungseinzug. Die Gebühren seien unberechtigt.

So summiere sich eine Inkassoforderung von 30 Euro Rechnungsbetrag in der Praxis schnell auf Summen von über 100 Euro beim ersten Anschreiben. Speziell Kleinbeträge wachsen schnell zu empfindlichen Summen heran, die kaum in Relation zum ursprünglichen Betrag stehen. Speziell die Kosten für solche Bagatellforderungen haben sich seit 2014 tatsächlich mehr als verdoppelt.

Betroffene können Inkasso widersprechen

Verbraucher sind verpflichtet, Rechnungen zu bezahlen. Allerdings können Sie gegen die ebenfalls berechneten zu hohe Mahn- und Inkassoforderungen schriftlich Widerspruch einlegen. Häufig ist eine Einigung auf einen niedrigeren Betrag möglich. Keinesfalls sollten Betroffene das Inkasso aussitzen, sonst droht eine Pfändung. Es lohnt sich jedoch, einen Blick in das Rechtsdienstleitungsregister. Dort muss das Unternehmen registriert sein. Darüber hinaus haben Betroffene die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale oder ähnliche Einrichtung zu wenden.

Weitere Informationen

Inkasso – richtig auf unberechtigte Forderungen reagieren

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