RCOCV – Call Return als Kostenfalle beim Handyvertrag

RCOCV - Call Return als Kostenfalle beim Handyvertrag

Wer eine Allnet-Flatrate nutzt, erwartet einen gleichbleibenden Rechnungsbetrag. Zumindest gilt dies dann, wenn keine Sonderrufnummer angewählt oder keine Datenautomatik greift. Der Name Allnet-Flatrate beinhaltet, dass alle Kosten abgedeckt sind. Doch das stimmt nicht immer. Mobilfunkanbieter können regulär Kosten abrechnen, die sowohl für Kunden als auch Nutzer mit anderen Verträgen überraschend sind. Ein typischer Posten ist der sogenannte Call Return oder auch RCOCV.

RCOCV: Was ist ein Call Return?

Der ärgerliche Vorgang beginnt beim Abhören der Mailbox. Häufig bietet sich die Möglichkeit, am Ende einer Nachricht den Anrufer zurückzurufen. Ein toller Service, denn das spart das Eintippen von dessen Nummer. Man wählt einfach per Tastendruck. Allerdings greift in diesem Moment eine besondere Tarifstruktur. Die Kosten für den Anruf sind je nach Anbieter nicht in der Flatrate eines Handyvertrags eingeschlossen. Das heißt: Wer am Ende einer abgehörten Nachricht auf der Mailbox die RCOCV-Funktion nutzt und einen sogenannten Call Return als Rückruf wählt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese können erheblich zu Buche schlagen.

In einem dem telespiegel vorliegenden Fall hatte ein Nutzer einer Allnet-Flat zusätzliche Kosten von 29 Cent pro Anruf zu tragen. Da er die komfortable Funktion mehrfach im Monat nutzte, zahlte er regelmäßig mehr, als sein Tarif eigentlich vorsah.

Call Return: Tarifstruktur beachten!

Kosten für einen Rückruf aus der Mailbox heraus sind ärgerlich. Das gilt besonders, wenn es sich um eine Allnet-Flatrate handelt. Es wäre kein Kunde überrascht, wenn er die gleichen Kosten zu tragen hätte, die für einen normalen Anruf fällig wären. Wenn aber der Mobilfunkanbieter Kosten abrechnet, obwohl alle Anrufe außer Sonderrufnummern abgedeckt, verliert er die Kontrolle über die Kosten. Das ist besonders für Kunden nicht hinnehmbar, die eine Allnet-Flat abschließen, weil ihnen die Kostenkontrolle besonders wichtig ist. Daher gilt: Wer nicht von Zusatzgebühren für RCOCV/Call Return überrascht werden will, sollte unbedingt das Kleingedruckte der Tarifkonditionen lesen!

Gebühren für Call Return rechtlich umstritten

RCOCV ist ein Kürzel, das auch schon Gerichte beschäftigt hat. Ein Anwalt klagte 2014 erfolgreich gegen Klarmobil, weil das Unternehmen Gebühren für den Call Return verlangte. Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld bezieht sich auf seinen individuellen Fall, höchstrichterliche Urteile sind Fehlanzeige. Es gibt daher keine Richtersprüche, auf die sich Betroffene verlässlich berufen könnten. Sie müssten im Zweifelsfall selbst vor Gericht ziehen. Alternativ stehen Verbraucherzentralen als Ansprechpartner bereit. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist möglich. Diese ändert aber an den bezahlten Kosten nichts, sondern schafft Klarheit für die Zukunft.

Grundsätzlich gilt: Um nicht durch ungewollte Kosten überrascht zu werden, sollten Personen selbst angewählt werden, die um Rückruf gebeten haben. Schutz vor Zusatzkosten durch einen bequemen Anruf direkt aus der Mailbox heraus bieten darüber hinaus drei Vorgehensweisen:

  1. Tarife genau studieren.
  2. Keine Anrufe als Call Return tätigen.
  3. Die Mailbox abstellen.

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