Urteil – Google muss E-Mails lesen

Urteil - Google muss E-Mails lesen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Ein Anbieter eines Internetangebotes stellt ein Impressum bereit. Darin sind unter anderem Kontaktdaten zu hinterlegen. Wendet sich eine Person über diese Kontaktdaten an den Anbieter, muss diese davon ausgehen, dass der Anbieter das Anliegen wahrnimmt. Nicht so bei Google. Denn noch immer nutzt der Internetgigant eine E-Mail-Adresse, bei der Anfragen nur technisch abgearbeitet werden, ohne dass ein Mitarbeiter das Anliegen überhaupt liest. Das darf nicht sein, meint das Kammergericht Berlin. Die Richter entschieden am 23. November 2017 gegen Google und für den klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nachzulesen ist dieses Urteil unter dem, Aktenzeichen Az. 23 U 124/14.

Der Fall: Google liest an sich adressierte E-Mails nicht

Google nutzt für Kontaktanfragen die E-Mail-Adresse support.de@google.com. Allerdings erhalten Personen, die sich darüber an das Unternehmen richten, automatisierte Textbausteine mit Verweis auf Online-Hilfen, wo sich gegebenenfalls auch Kontaktformulare befinden. Zusätzlich ist zu lesen:

„Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen ist dies nicht zulässig. Es handelt sich nach Auffassung der Experten um einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG). Die Richter folgten dem Anliegen und entschieden, dass eine automatisch generierte Antwort möglicherweise in der Sache hilfreicher sein könne als eine unbeantwortete Anfrage. Allerdings, so die Richter, ändere dies nichts daran, dass „nach dem eindeutigen Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nummer 2 TMG die Angabe einer E-Mail-Adresse, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht, zwingend vorgeschrieben ist.“ Google dürfe sich entsprechend „nicht als Ersatzgesetzgeber gerieren“ und eigene Regelungen anbringen. Die Richter am Kammergericht Berlin stützen dabei das Urteil der Vorinstanz, dem Landgericht Berlin, von 2014.

Verbraucherschutz sieht keine individuelle Kommunikationsmöglichkeit

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt das Urteil. Eine E-Mail-Adresse, über die Google ausschließt, vom Anliegen Kenntnis zu erlangen, ermögliche keine individuelle Kommunikation und verhindere eine Kontaktaufnahme. Es handelt sich um einen toten Postkasten. Die Richter bestätigten diese Meinung, indem sie zusätzlich die Suche nach geeigneten und häufig schwer zu findenden Formularen gegenüber einem direkten E-Mail-Kontakt nicht als adäquaten Ersatz ansehen. Zudem existierten nicht für alle Anliegen geeignete Formulare.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter ließen die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Es ist davon auszugehen, dass Google die Rechtsmittel ausschöpfen wird.

Weitere Informationen

Kostenlose E-Mail-Anbieter im Vergleich
E-Mails verschlüsseln
Ratgeber E-Mail – E-Mails in der richtigen Form
E-Mail-Server – POP3 und IMAP Einstellungen
Geschichte der E-Mail
Das @-Zeichen
Kostenlose Anti-Spam-Programme für Windows vorgestellt
Spam – unerwünschte Werbemails

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]