Urteil - keine vorzeitige Portierung von Festnetznummern

Urteil

keine vorzeitige Portierung von Festnetznummern

Wenn ein Festnetzkunde einen laufenden Vertrag vorzeitig kündigt, hat er keinen Anspruch auf sofortiges Portieren seiner Rufnummer. Das Amtsgericht Aurich entschied, dass dies nur für den Mobilfunkbereich gelte. Bei einer Festnetznummer sei der Anbieter erst zum Vertragsende zur Freigabe der Rufnummer verpflichtet. […]

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