Urteil - Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Urteil

Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat entschieden, dass Arbeitnehmer nicht abgemahnt werden dürfen, wenn sie für eine Erreichbarkeit außerhalb der normalen Arbeitszeit ihre private Handynummer nicht mitteilen. Eine entsprechende Pflicht stelle ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. […]

Über Landesarbeitsgericht Thüringen

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