Urteil - Glücksspiel-Teilnahme per SMS nicht erlaubt

Urteil

Glücksspiel-Teilnahme per SMS nicht erlaubt

In Hessen haben die Behörden eine Erlaubnis versagt, ein Glücksspiel per SMS durchzuführen, obwohl die Teilnahmekarten nur an Volljährige verteilt werden sollten. Der Jugendschutz sei dennoch nicht gewährleistet, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. […]

Über Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.

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