So Telefonbucheintrag ändern bzw. löschen

Telefonbucheintrag ändern bzw. löschen

Das Telefonbuch ist etwas aus der Mode gekommen und dennoch finden sich dort umfangreiche Daten von Telefonkunden. Wer diesen Telefonbucheintrag ändern oder löschen lassen möchte, muss selbst aktiv werden.

Wichtig zu wissen: Ein Telefonbucheintrag gilt nicht nur für das gedruckte Telefonbuch. Je nach Telefonanbieter und Details der Vertragsbedingungen werden die Daten ebenfalls an verschiedene Telefonauskunftsdienste und ihre Online-Ausgaben sowie Telefonbuch-Apps weitergegeben. Wer einem Telefonbucheintrag zustimmt, sollte genau abwägen, welche Daten eingetragen werden sollen und sparsam damit umgehen. Meistens sind deutlich zu viele Daten freigegeben. Vorteilhaft ist, dass Änderungen auch ohne konkreten Grund jederzeit möglich sind.

Wie bekomme ich einen Eintrag ins Telefonbuch?

Ein kostenfreier Neueintrag ins Telefonbuch kann bei der Beauftragung eines neuen Telefoninternetanschlusses oder eines Handyvertrages mit beauftragt werden. Ein automatischer Antrag erfolgt nicht.
Bei einem bestehenden Festnetz- oder Mobilfunkfunkanschluss kann dieses im Online-Kundencenter oder gegebenenfalls auch bei der jeweiligen telefonischen Kundenbetreuung des Anbieters (Telefonnummer siehe unten) beauftragt werden.

Welche Daten gehören in das Telefonbuch?

Zunächst hat jeder Inhaber von einem Festnetz-Telefonanschluss oder eines Mobilfunkanschlusses Anspruch auf einen kostenlosen Eintrag in ein Teilnehmerverzeichnis. Grundsätzlich sind zwei Varianten des Telefonbucheintrags zu unterscheiden. Der gewerbliche Eintrag und der Privateintrag. Der Standardeintrag umfasst für beide:

  • Name und Vorname bzw. Firmenname
  • Straße und Hausnummer
  • Ort
  • ggf. Titel, Berufsbezeichnung oder Geschäftsbezeichnung

Alle weiteren gewünschten Details sind kostenpflichtig. Unternehmen nutzen manchmal optionale Zusätze wie Fettschrift oder Öffnungszeiten. Inhaber von Privatanschlüssen sind jedoch eher an einem Reduzieren der Daten interessiert. Frauen möchten unter anderem häufig nicht mit Vornamen (der auch abkürzbar ist) im Telefonbuch erscheinen, da sie Angst vor sexistischen Telefonterror haben. Diese Angst ist nicht unbegründet, denn immer wieder durchforsten Kriminelle das Telefonbuch, um gezielt scheinbar allein lebende Frauen anzurufen oder ihnen vor dem Haus aufzulauern. Speziell Frauen können sich daher schützen, indem Sie ihren Vornamen abkürzen oder auf diesen verzichten und ihre Anschrift nicht eintragen lassen. Das schützt auch im gewissen Rahmen vor Stalkingattacken.

Grundsätzlicher Rat: Wer auf seine Privatsphäre wert legt, aber dennoch im Telefonbuch gefunden werden möchte, sollte nur den Nachnamen und die Telefonnummer eintragen lassen. Benötigt ein Anrufer die Adresse, kann er diese erfragen. Das Telefonbuch ist kein Adressbuch, sondern soll Dritten das Auffinden der Telefonnummer erleichtern. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ganz auf einen Eintrag zu verzichten oder diesen löschen zu lassen.

Rückwärtssuche verhindern

Beim Telefonbucheintrag stimmen die manche Telefonkunden auch einer Rückwärtssuche zu. Diese erlaubt jedoch das Rückverfolgen von Anrufern bzw. die Ermittlung der Anschrift. Der Rückwärtssuche sollten nur Unternehmen zustimmen. Speziell Prominente, Frauen oder beruflich herausgestellte Personen laufen sonst Gefahr, dass Unbefugte unberechtigt ihre Adresse herausfinden. Die Rückwärtssuche ist über die Telefonauskunft online oder über eine Telefonauskunft möglich. Stellt ein Kunde fest, dass seine Rufnummer ungewollt rückwärts zu finden ist, kann der Telefonauskunft rückwärts, der Inverssuche widersprochen werden.

Beim Anschlussauftrag Eintrag ablehnen

Wer seinen Eintrag unterbinden möchte, kann bereits beim Beauftragen des Anschlusses dem Telefonbucheintrag, der Weitergabe an Telefonauskunftsdienste und der Rückwärtssuche widersprechen. Überdies lassen sich Telefonbucheinträge beim Anschlussauftrag auf wesentliche Angaben kürzen.

Wie lässt sich der Telefonbucheintrag ändern / löschen?

So einen alten Telefonbucheintrag löschen: Soll ein Eintrag später geändert oder gelöscht werden, kann der Telefonkunde dieses jederzeit verlangen. Allerdings vergehen bis zur vollständigen Umsetzung in allen Dateien mehrere Wochen. Beim gedruckten Telefonbuch („Das Telefonbuch“, „Das Örtliche“, „Gelbe Seiten“) ist dies ebenfalls möglich, dauert aber bis zur nächsten Auflage, in der die Korrektur bzw. Löschung dann vollzogen ist. Hierbei ist es wichtig, sich rechtzeitig vor dem jeweiligen Redaktionsschluss an den Telefonanbieter zu wenden.

Mühsam kann auch die Korrektur im Internet sein. Denn neben den offiziellen Telefonbuchseiten suchen andere Anbieter gezielt nach Adressinformationen und tragen diese auf ihrer Webseite zusammen. Sitzt dieser Anbieter in Deutschland, muss er auf Wunsch die Daten löschen. Das gilt auch für den Firmensitz in einem EU-Land, allerdings ist das Recht hier schwieriger durchzusetzen. Webseiten aus anderen Ländern lassen sich dagegen kaum belangen.

Das Vorgehen für Änderungen des Telefonbucheintrags ist bei allen Anbietern ähnlich. Grundsätzlich sind zwei Dinge zu beachten: Der Kunde kann die Korrektur nur selbst beauftragen und er muss sich ggf. ausweisen oder anders legitimieren. Ruft ein Kunde beispielsweise von seiner Arbeitsstätte – also unter einer fremden Nummer – bei seinem Telefonanbieter an, helfen in vielen Fällen auch Kundennummern nichts. Ratsam ist ein Anruf vom eigenen Anschluss. Grundsätzlich bestehen für Änderungen vier Wege:

  • persönlicher Besuch in einem Ladengeschäft oder beim zuständigen Vertreter des Telefonanbieters (Ausweis mitführen, Kundennummer bereithalten)
  • selbst vorgenommene Änderung im Online-Kundenkonto
  • Anruf bei der Service-Hotline (vom eigenen Anschluss, Kundennummer bereithalten)
  • schriftliche Bitte um Änderung/Löschen des Eintrags (mit Kundennummer, unterschrieben, möglichst per Einschreiben).

Hinweis: Nicht bei allen Anbietern können die Kunden in ihrem Online-Account den Eintrag in das Telefonbuch korrigieren oder löschen lassen.

In allen Fällen ist es wichtig, die Änderungen bzw. das Löschen zusätzlich explizit für die Telefonauskunft, weitere Medien und die Rückwärtssuche vornehmen zu lassen.

Wie lange dauert es, bis ein Telefonbucheintrag gelöscht ist?

Sobald die Löschung bei dem Telefonanbieter eingegangen ist, wird diese innerhalb von wenigen Tagen bei der Onlineauskunft umgesetzt. Bei gedruckten Telefonverzeichnissen natürlich erst bei der kommenden Neuauflage des Telefonbuchs.

Welche Hotlines für Telefonbuchänderungen?

Die Hotlines der Telefonanbieter nehmen Änderungswünsche entgegen. Es ist ratsam, sich die Zusagen schriftlich per Post oder zumindest E-Mail bestätigen zu lassen. Änderungen und das Löschen sind nur beim eigenen Anbieter möglich. Folgende Rufnummern bieten die großen Telefonanbieter (ggf. besondere Kosten beachten):

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