Schöne neue DSL-Tarife? – T-Online verdoppelt Inklusivleistung aber führt Vertragslaufzeit ein

Schöne neue DSL-Tarife? - T-Online verdoppelt Inklusivleistung aber führt Vertragslaufzeit ein

Doppelt so viel Leistung für den selben Preis, das klingt gut, werden sich in diesen Tagen sicherlich einige DSL-Kunden des Internet-Providers T-Online denken. Der Anbieter informiert derzeit seine DSL-Bestandskunden mit Zeit- und Volumentarifen per eMail über neue Konditionen, die ab dem 01. Juli wirksam werden sollen. Bei gleichbleibender Grundgebühr soll in den DSL-Zeittarifen dsl surftime 30, dsl surftime 60 und in den DSL-Volumentarifen dsl 1500 MB, dsl 3000 MB sowie dsl 6000 MB doppelt so viel Freikontingent enthalten sein wie bisher. Die Umstellung auf diese neuen Konditionen erfolgt laut Pressestelle von T-Online ganz automatisch, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht. Die Sache hat jedoch einen Haken.

Die bisher gültigen Tarife waren jederzeit kündbar, nach der Umstellung gilt für diese DSL-Tarife jedoch eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf kündigt. Dadurch sind die Kunden mindestens ein Jahr an den Provider gebunden, dessen günstigster Zeit- oder Volumentarif monatlich 9,95 € kostet, ein Betrag, für den andere Unternehmen bereits eine DSL-Flatrate ohne jegliche Zeit- und Volumenbegrenzung anbieten. Für die betroffenen DSL-Bestandskunden sollte sich daher nicht nur die Frage stellen, ob sie dem automatischen Wechsel widersprechen wollen, sondern auch, ob es für sie günstiger ist, auf das Angebot eines anderen DSL-Anbieters zurück zu greifen.

Laut Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) wurde T-Online von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (WBZ) wegen der Umstellung seiner Bestandskunden auf die Mindestvertragslaufzeit abgemahnt. Die Kunden würden innerhalb der eMail beiläufig über die Änderungen informiert, sodass der Hinweis leicht zu überlesen sei, kritisiere die WBZ. Insbesondere sei „Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert“ unwirksam. Die Wettbewerbszentrale habe T-Online aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichenen. Sollte dieses nicht geschehen, werde die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch vor Gericht geltend machen.

Weitere Informationen

DSL-Volumen-Tarife – Anbietervergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]

Mehr als 300.000 Gbit/s – neuer Geschwindigkeitsrekord im Glasfasernetz

Mehr als 300.000 Gbit/s

Neuer Geschwindigkeitsrekord im Glasfasernetz

Einem internationalen Team gelang ein neuer Rekord bei der Übertragungsgeschwindigkeit im Glasfasernetz. Sie erreichten die 4,5-Millionenfache Geschwindigkeit der durchschnittlichen Breitbandverbindungen in Haushalten. Für Endnutzer könnte das künftig zu erheblichen Verbesserungen führen. […]