Urteil – Vermieter muss Telefonleitungen nicht warten

Urteile Wartung Telefonleitung

Nichts ist für Telefon- und Internetkunden ärgerlicher als eine gestörte Leitung. So ging es auch einer Mieterin, deren Telefonbuchse tot war. Es stellte sich heraus, dass die Ursache an einer Signalunterbrechung zwischen Hausanschluss im Keller und der Buchse in ihrer Wohnung war. Daher bat sie den Vermieter, die Störung zu beseitigen. Dieser verweigerte diese Arbeit. Es kam zum Streit, der vor Gericht endete.

Das Landgericht Berlin weist die Klage ab

Das Landgericht Berlin nahm sich des Falles an. In ihrem Urteil (Az.: 63 S 151/14) kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Vermieter die Beseitigung der Störung zurecht ablehnte. Sie urteilten, dass Mieter sehr wohl das Recht auf eine funktionierende Telefonleitung hätten. Diese zu gewährleisten, sei jedoch nicht Aufgabe des Vermieters. Er müsse lediglich die Installation der Leitungen dulden. Eine Wartungspflicht bestehe entsprechend nicht.

Zuständig ist der Telekommunikationsanbieter

Nicht nur daraus folgen für Mieter klare Zuständigkeiten. Kommt es zu einer Störung der Leitung, ist der jeweilige Telekommunikationsanbieter zuständig. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die Telefonsignale bis zur Endbuchse des Kunden übertragen werden. Daher ist es in der Regel Aufgabe des Unternehmens einen Störungsdienst zu beauftragen, um die Leitung zu prüfen und den Fehler zu finden. Genauere Details ergeben sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsanbieter. Eventuell ergeben sich für den Kunden aus dem Festnetzvertrag sogar Schadensersatzansprüche, wenn eine Störung längere Zeit anhält.

Schwierig wird es hingegen, wenn Leitungen zwar von der Telekom oder einem anderen Unternehmen gelegt, vom Vermieter jedoch durch bauliche Maßnahmen umgelegt oder sogar unzugänglich wurden. Dann muss eine Lösung mit dem Vermieter gefunden werden, um zum Beispiel mögliche Kabeldefekte zu reparieren oder Leitungen zu erneuern.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile Telefonverträge – Übersicht
Rechte und Pflichten von Telefonkunden – Strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Fehlerhafte Telefonrechnung – So ist zu reagieren
Unterschied analogen, ISDN- und IP-Anschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Jubiläum - vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Jubiläum

Vor 20 Jahren stellte AVM die erste FRITZ!Box vor

Vor zwanzig Jahren, genau am 18. März 2004, präsentierte das Berliner Unternehmen AVM auf der Cebit seine erste FRITZ!Box und läutete damit das Zeitalter des modernen Heimnetzes ein. Die FRITZ!Box veränderte grundlegend, wie Menschen zu Hause das Internet nutzen – von sicherem Surfen über Telefonie bis hin zu starkem WLAN für Streaming und Homeoffice. […]

Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]