Gewährleistungsansprüche – Händler entziehen sich der Verantwortung

Gewährleistungsansprüche – Händler entziehen sich der Verantwortung

Eine bundesweite Auswertung der Verbraucherzentrale ergab, dass Verbraucher häufig Probleme damit haben, ihr Gewährleistungsrecht durchzusetzen. Konkret ergab die Auswertung, dass in 92 von 100 Beratungsfällen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. So werden häufig Schäden auf die Kunden abgeschoben. Darüber hinaus werden das Unwissen und die Unsicherheit der Verbraucher ausgenutzt.

Händler verweisen an Hersteller

  • Die Verbraucherzentrale stellte unter anderem fest, dass die Händler die Käufer häufig an die Hersteller verweisen, obwohl sie selbst als Vertragspartner für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich sind. Dies war in rund 10 Prozent der Beratungsfälle der Fall.
  • In rund 66 Prozent der Beratungsfälle, die untersucht wurden, ging es um ein Defizit, der innerhalb des ersten halben Jahres auftrat. Häufig leugneten die Händler in diesen Fällen, dass überhaupt ein Mangel vorläge (24 Prozent) oder machten den Verbraucher für den Defekt selbst verantwortlich (15 Prozent).

Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen Mona Maria Semmler erklärt hierzu:

„Im Gewährleistungsrecht ist klar geregelt, dass bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate grundsätzlich davon auszugehen ist, dass er bereits beim Kauf vorlag. Im Zweifelsfall muss daher der Verkäufer beweisen, dass Käufer den Schaden selbst verursacht haben.“

Diese Regelung wird in der Realität jedoch häufig nicht beachtet.

Weitere Gründe für die Ablehnung der Gewährleistung

Die Verbraucherzentrale stellte in der Auswertung fest, dass Verbraucher in ungefähr 10 Prozent der Fälle darauf hingewiesen werden, dass die Garantie bereits abgelaufen sei oder überhaupt kein Gewährleistungsrecht bestehe. Obwohl im Gesetz grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist festgeschrieben ist, werden die Verbraucher durch solche Aussagen von den Händlern immer wieder in die Irre geführt. In einzelnen Fällen wurden die Verbraucher sogar um eine sehr aufwändige Dokumentation gebeten oder es wurde verlangt, die Geräte selbst auseinander zubauen und einzelne Teile an den Hersteller zurückzusenden. Durch das Auseinanderbrauen des Geräts können jedoch die Gewährleistungsansprüche verloren gehen.

Verbraucher werden hingehalten

Das Ergebnis der Auswertung zeigt darüber hinaus, dass den Verbrauchern in knapp der Hälfte aller Fälle (48 Prozent) zusätzlich Steine in den Weg gelegt wurden. Beispielsweise wurden den Kunden falsche Kontaktdaten genannt oder sie wurden pauschal an Servicestellen verwiesen. Zudem wurde festgestellt, dass Verbraucher hingehalten und die Bearbeitungen hinausgezögert wurden. Rund 38 Prozent der Verbraucher war es letztendlich möglich, nachdem sie die Verbraucherzentrale informiert hatten, den Sachverhalt selbst direkt mit dem Händler zu klären. Damit Verbraucher ihr Gewährleistungsrecht richtig durchsetzen können, müssen diese die Rechtslage jedoch genau kennen.

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