Mobiles Bezahlen – Regelungen der Bundesnetzagentur treten in Kraft

Mobiles Bezahlen – Regelungen der Bundesnetzagentur treten in Kraft

Seit dem 1. Februar dieses Jahres gelten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen. Durch die festgelegten Vorgaben will die Bundesbehörde das mobile Bezahlen transparenter und sicherer machen. Dabei gelten die Regelungen sowohl für das Bezahlen von Einzelkäufen als auch für Abonnements über die Mobilfunkrechnung.

Was ändert sich durch die neuen Vorgaben?

In Zukunft dürfen Dienstleistungen von Drittanbietern nur unter bestimmten Voraussetzungen über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung ist unter anderem dann möglich, wenn eine technische Umleitung (Redirect) erfolgt. Das bedeutet, dass der Kunde bei dem Bezahlvorgang der Drittanbieterleistung von der Webseite des Drittanbieters direkt auf die Webseite seines Mobilfunkunternehmens geleitet wird. Eine weitere Möglichkeit ist das so genannte Kombinationsmodell, bei dem das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen umsetzen muss. Für Einzelkäufe sowie für Drittanbieter, die als besonders vertrauenswürdig eingestuft werden, ist das Kombinationsmodell ausreichend, für den Abschluss eines Abonnements ist generell die Redirect-Methode nötig. Bei den vertrauenswürdigen Drittanbietern muss sich der Kunde durch Login identifizieren. Durch die neuen Vorgaben können sich Kunden in vielen Fällen nun auf eine Geld-Zurück-Garantie berufen. Beispielsweise dann, wenn der Mobilfunkanbieter eine ungewollte Drittanbieterdienstleistung abrechnen will. Die Bundesbehörde hat eine Auflistung veröffentlicht, aus der ersichtlich wird, welche Unternehmen das Kombinationsmodell und damit auch die Geld-Zurück-Garantie anbieten.

Die Geld-Zurück-Garantie

Die Geld-Zurück-Garantie verpflichtet die Unternehmen dazu, sich mit den Beschwerden der Kunden auseinanderzusetzen. Der Mobilfunkanbieter muss überprüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Drohen Mobilfunkunternehmen damit, den Anschluss zu sperren, falls die Forderungen nicht bezahlt werden, handelt es sich um eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung.

Wo können Beschwerden über Drittanbieter eingereicht werden?

Auch weiterhin haben Verbraucher die Möglichkeit sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn sie Probleme mit einer Drittanbieterdienstleistung haben. Die Bundesbehörde empfiehlt, dass sich Kunden in einem solchen Fall zusätzlich direkt an ihren Mobilfunkanbieter wenden sollen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]

Spielspaß oder Suchtrisiko? – das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Spielspaß oder Suchtrisiko?

Das steckt hinter sogenannten Lootboxen

Als Lootboxen bezeichnete virtuelle Überraschungskisten erfreuen sich bei vielen Gamern großer Beliebtheit. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, die darin eine ähnliche Suchtproblematik wie bei Online-Glücksspiel sehen. Noch sind die Boxen hierzulande legal. Andere Länder haben bereits reagiert. […]