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	Kommentare zu: BGH-Urteil – Klarnamenpflicht von Facebook ist teilweise rechtswidrig	</title>
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		Von: ---		</title>
		<link>https://www.telespiegel.de/news/22/bgh-urteil-klarnamenpflicht-facebook/#comment-973</link>

		<dc:creator><![CDATA[---]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Mar 2023 13:44:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ich bin wirklich nicht allein betroffene in so vielen internetdiensten. auch ich bin betroffene von dem sozialen netzwerk &quot;facebuch heute umbenannt in meta&quot;. 

ich akzeptierte damals die nutzungsbedingungen als meta sich entschied nur noch realnamen des personalausweises zu akzeptieren und zu respektieren für meta-accounts in facebuch. was macht man nicht alles wenn man schon mal registriertes mitglied in facebuch ist (ich war). 

ich gab in meinem facebuchkonto meine realnamen und meine bürgerliche wohnanschrift entsprechend der geforderten nutzungsbedingungen in mein profil ein. ABER: alles als PRIVART und nicht für dritte sichtbar. als ich facebuch verließ durch kündigung und das ohne einrichtung eines nachlasses (das ist eine pauschalerlaubnis für dritte denen ich sowas wie ein erbe zugestehe meinen facebuch-account weiterzunutzen unter meinem eigenen name) nach meinem tod wohlbemerkt (wie vorausschauend) löschte ich zuvor alle meine posts alle meine bilder/screenshots alle profildaten und verließ facebuch leer. am 25 juni 2022 suchte ich mit der duckduckgo nach veröffentlichten suchergebnissen unter meinem bürgerlichen namen. wauwau. ich dachte mich trifft der schlag. als erstes suchergebnis überhaupt war da noch immer obwohl längst verlassen durch kündigung mein youtukanal mit meiner profilbeschreibung gelistet. rankingplatz 1! mann/frau wie sehr hoffen so viele darauf auf platz eins in den suchergebnissen zu stehen! ich las meine worte dort. darunter folgten dann facebuch mit meinem socialnetwörk-account und mit meinerfacebuch-page. und das mit meiner realen bürgerlichen wohnanschrift laut meinem personalausweis! und das obwohl ich das PRIVAT VERSCHLÜSSELT in mein profil eingetragen hatte. und da ich nur ich in meinem facebuch-account agierte und keine daten preisgab war das ein &quot;nogo&quot;. das war das eine. das andere in der folge war daß ich verantwortungsloseste ausländer (schriftzeichen sahen thailändisch aus) einfach meine realen bürgerlichen namensdaten mißbrauchten und in deren/dessen eigenen facebuchprofil als nutzername und nutzeranschrift veröffentlichten mit deutschen schriftzeichen und darunter eben die ausländische profil-beschreibung. das wollte ich mir nicht gefallen lassen. 

ich schrieb auf reales schreibpapier meine empörung darüber mit allen sachverhalten an facebuch deutschland gmbh wie auch an gooyoutu deutschland gmbh und auch an stayfränd gmbh mit gleichem bis fast gleichem wortlaut und sendete diese drei papierbriefe an die drei internetunternehmen und forderte diese auf meine gegen meinen willen weiterveröffentlichten daten die ich persönlich ja vor kündigung gelöscht hatte weltweit suchmaschinenübergreifend zu löschen im internet in den suchergebnissen wie auch in den unternehmensunterlagen in elektronischer und papierform. denn durch meine löschungen aller meiner daten habe ich meinen willen kundgetan daß ich an einer weiterveröffentlichung meiner daten und meiner personenbezogenen daten nicht einverstanden bin. und an gooyoutu deutschland gmbh schrieb ich weiter daß die suchmaschinenergebnisse ja im ursprung alle von goosuchmaschine aus veröffentlicht wurden/werden und dann von anderen suchmaschinen gekauft werden und in deren indexierung übernommen wurden. weltweit. 

das ist das resultat wenn man auf nutzungsbedingungen verpflichtet wird die einen datenmißbrauch so leicht machen weil man sich eben nicht gegen diese nutzungsbedingungen wehren kann. 
ich habe auf jeden fall bewußt nicht den onlineweg gewählt sondern den altmodischen briefpapierweg über die deutsche post zum versand. nachprüfen kann ich das nicht ob die internetdienste in meinem willen agiert/re-agiert haben. 

aber da ja heute im jahr 2023 das &quot;hinweisgebergesetz (whistleblower-gesetz)&quot; gilt ist es umso einleuchtender daß klarnamen keinen zwang herleiten dürfen. jeder hat laut hinweisgebergesetz das recht anonym zu veröffentlichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ich bin wirklich nicht allein betroffene in so vielen internetdiensten. auch ich bin betroffene von dem sozialen netzwerk &#8222;facebuch heute umbenannt in meta&#8220;. </p>
<p>ich akzeptierte damals die nutzungsbedingungen als meta sich entschied nur noch realnamen des personalausweises zu akzeptieren und zu respektieren für meta-accounts in facebuch. was macht man nicht alles wenn man schon mal registriertes mitglied in facebuch ist (ich war). </p>
<p>ich gab in meinem facebuchkonto meine realnamen und meine bürgerliche wohnanschrift entsprechend der geforderten nutzungsbedingungen in mein profil ein. ABER: alles als PRIVART und nicht für dritte sichtbar. als ich facebuch verließ durch kündigung und das ohne einrichtung eines nachlasses (das ist eine pauschalerlaubnis für dritte denen ich sowas wie ein erbe zugestehe meinen facebuch-account weiterzunutzen unter meinem eigenen name) nach meinem tod wohlbemerkt (wie vorausschauend) löschte ich zuvor alle meine posts alle meine bilder/screenshots alle profildaten und verließ facebuch leer. am 25 juni 2022 suchte ich mit der duckduckgo nach veröffentlichten suchergebnissen unter meinem bürgerlichen namen. wauwau. ich dachte mich trifft der schlag. als erstes suchergebnis überhaupt war da noch immer obwohl längst verlassen durch kündigung mein youtukanal mit meiner profilbeschreibung gelistet. rankingplatz 1! mann/frau wie sehr hoffen so viele darauf auf platz eins in den suchergebnissen zu stehen! ich las meine worte dort. darunter folgten dann facebuch mit meinem socialnetwörk-account und mit meinerfacebuch-page. und das mit meiner realen bürgerlichen wohnanschrift laut meinem personalausweis! und das obwohl ich das PRIVAT VERSCHLÜSSELT in mein profil eingetragen hatte. und da ich nur ich in meinem facebuch-account agierte und keine daten preisgab war das ein &#8222;nogo&#8220;. das war das eine. das andere in der folge war daß ich verantwortungsloseste ausländer (schriftzeichen sahen thailändisch aus) einfach meine realen bürgerlichen namensdaten mißbrauchten und in deren/dessen eigenen facebuchprofil als nutzername und nutzeranschrift veröffentlichten mit deutschen schriftzeichen und darunter eben die ausländische profil-beschreibung. das wollte ich mir nicht gefallen lassen. </p>
<p>ich schrieb auf reales schreibpapier meine empörung darüber mit allen sachverhalten an facebuch deutschland gmbh wie auch an gooyoutu deutschland gmbh und auch an stayfränd gmbh mit gleichem bis fast gleichem wortlaut und sendete diese drei papierbriefe an die drei internetunternehmen und forderte diese auf meine gegen meinen willen weiterveröffentlichten daten die ich persönlich ja vor kündigung gelöscht hatte weltweit suchmaschinenübergreifend zu löschen im internet in den suchergebnissen wie auch in den unternehmensunterlagen in elektronischer und papierform. denn durch meine löschungen aller meiner daten habe ich meinen willen kundgetan daß ich an einer weiterveröffentlichung meiner daten und meiner personenbezogenen daten nicht einverstanden bin. und an gooyoutu deutschland gmbh schrieb ich weiter daß die suchmaschinenergebnisse ja im ursprung alle von goosuchmaschine aus veröffentlicht wurden/werden und dann von anderen suchmaschinen gekauft werden und in deren indexierung übernommen wurden. weltweit. </p>
<p>das ist das resultat wenn man auf nutzungsbedingungen verpflichtet wird die einen datenmißbrauch so leicht machen weil man sich eben nicht gegen diese nutzungsbedingungen wehren kann.<br />
ich habe auf jeden fall bewußt nicht den onlineweg gewählt sondern den altmodischen briefpapierweg über die deutsche post zum versand. nachprüfen kann ich das nicht ob die internetdienste in meinem willen agiert/re-agiert haben. </p>
<p>aber da ja heute im jahr 2023 das &#8222;hinweisgebergesetz (whistleblower-gesetz)&#8220; gilt ist es umso einleuchtender daß klarnamen keinen zwang herleiten dürfen. jeder hat laut hinweisgebergesetz das recht anonym zu veröffentlichen.</p>
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