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	Kommentare zu: Darknet-Shop – BKA &#038; ZIT nehmen illegalen Drogen-Marktplatz vom Netz	</title>
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		Von: smartphonenutzer		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[smartphonenutzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 17:01:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[wie soll das als wahr und ehrlich nachvollziehbar sein? hier im Internet wird so oft veröffentlicht daß darknetbanden &quot;hopsgenommen werden konnten (wurden)&quot;, aber auf der anderen und REALEN Seite des Alltags wird in DE &quot;gesetzlich erlaubt - neuerdings (wohl weil meist die Farbe grün die Drogenpflanzen ziert)&quot;, selbst DROGEN anzubauen für den eigenen Bedarf. so ein hirnverbranntes Gesetz gehörte schon längst vom BVerGericht nichtig geurteilt. denn das BVerfGericht ist das einzige Gericht in DE, das &quot;GESETZWIRKUNG&quot; hat. BGH-URTEILE dagegen haben keine Gesetzwirkung, MÜSSEN aber beachtet werden, sonst ist das &quot;rechtliche Gehör&quot; nicht gewahrt. ansonsten gilt für das BGH-Urteil, der zu gehende Rechtsweg, Verhandlung in letzter Instanz, und wird nicht einfach für ALLE Klagenden übernommen.

diese Eigenwerbung der Strafverfolgungsbehörden ist nicht beachtenswert, weil eben ein DROGEN-ZUCHT-GENEHMIGUNGS-GESETZ in DE verabschiedet wurde. april april, der weiß nicht, was er will. der Weihnachtsbaum ist auch grün. na so ein Zufall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>wie soll das als wahr und ehrlich nachvollziehbar sein? hier im Internet wird so oft veröffentlicht daß darknetbanden &#8222;hopsgenommen werden konnten (wurden)&#8220;, aber auf der anderen und REALEN Seite des Alltags wird in DE &#8222;gesetzlich erlaubt &#8211; neuerdings (wohl weil meist die Farbe grün die Drogenpflanzen ziert)&#8220;, selbst DROGEN anzubauen für den eigenen Bedarf. so ein hirnverbranntes Gesetz gehörte schon längst vom BVerGericht nichtig geurteilt. denn das BVerfGericht ist das einzige Gericht in DE, das &#8222;GESETZWIRKUNG&#8220; hat. BGH-URTEILE dagegen haben keine Gesetzwirkung, MÜSSEN aber beachtet werden, sonst ist das &#8222;rechtliche Gehör&#8220; nicht gewahrt. ansonsten gilt für das BGH-Urteil, der zu gehende Rechtsweg, Verhandlung in letzter Instanz, und wird nicht einfach für ALLE Klagenden übernommen.</p>
<p>diese Eigenwerbung der Strafverfolgungsbehörden ist nicht beachtenswert, weil eben ein DROGEN-ZUCHT-GENEHMIGUNGS-GESETZ in DE verabschiedet wurde. april april, der weiß nicht, was er will. der Weihnachtsbaum ist auch grün. na so ein Zufall.</p>
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