5G-Auktionen – Vorgaben für Netzbetreiber stehen fest

5G-Auktionen - Vorgaben für Netzbetreiber stehen fest

Die neue Mobilfunktechnologie soll ein Meilenstein der Datenübertragung werden. Im Frühjahr 2019 versteigert die Bundesnetzagentur die Frequenzen für 5G – das Mobilfunknetz der fünften Generation. Die Vorgaben für die Netzbetreiber hat der Beirat der Behörde in letzter Minute noch einmal leicht angepasst. Die Auktion soll im ersten Quartal 2019 starten. Bieter müssen sich bis zum 25. Januar registrieren, wenn sie eine der begehrten Frequenzen ersteigern möchten. Die Mindestpreise für einen der kleinen Frequenzblöcke im Übertragungsnetz starten bei 1,7 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium möchte so einen möglichst großen Betrag in die Kasse holen. Die Bundesnetzagentur hat dabei die Aufgabe, eine umfassende Netzabdeckung und einen freien Zugang zum Markt zu gewährleisten.

Welche Vorteile hat 5G?

Das neue Mobilfunknetz ist ein Gigabitnetz. Das bedeutet: Nutzer sollen riesige Datenmengen über das mobile Internet verschicken können. Diese neue Technologie hat in erster Linie nicht Privathaushalte im Blick. Vielmehr sind es Wirtschaftsunternehmen und neue Anwendungen, die solche Datenbandbreiten benötigen. Bisher gibt es kaum tragfähige Geschäftsmodelle, aber einige Themen stehen schon jetzt drängend auf der Liste. Das autonome Fahren bedarf etwa extrem großer Bandbreiten und einer engmaschigen Abdeckung. Ebenso die Industrie 4.0 und Anwendungen wie Telemedizin. Es gibt aber noch mehr. Beispielsweise wird selbst der Datenaustausch in der Buchhaltung von Unternehmen profitieren, denn zukünftig lassen sich riesige Datenmengen ohne Verzögerung deutlich schneller übertragen. Davon profitieren auch Zahlungssystemanbieter und somit der gesamte Handel. Die 5G-Technologie soll daher nicht nur eine möglichst große Netzabdeckung in Ballungsräumen, sondern auch Masten entlang von Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen beinhalten. Zusätzlich bedarf es eines Anschlusses an das Glasfaser-Breitbandnetz, denn nur so können die Daten in gleicher Bandbreite mit dem Festnetz ausgetauscht werden.

5G-Mobilfunk: Vorgaben für die Netzbetreiber

Es gibt drei wesentliche Vorgaben für Bieter, die eine der 5G-Frequenzen ersteigern wollen:

  1. Die Bundesnetzagentur setzt strikte Termine, bis wann der Ausbau wie weit sein soll.
  2. In ländlichen Regionen sollen Funkmasten und Antennen per National Roaming von mehreren Anbietern parallel genutzt werden können.
  3. Neue Wettbewerber haben geringere Auflagen.

Netzabdeckung mit ambitionierten Zielen, aber zu geringer Bandbreite

Einige der Vorgaben sind in Details kritisch zu sehen. So beinhaltet die zu leistende Netzabdeckung eine Versorgung mit mindestens 100 MBit/s für 98 Prozent der Haushalte sowie eine Abdeckung aller Autobahnteilstücke und wichtigen Bundesstraßen bis 2022. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, das die Netzbetreiber unter wirtschaftlichen Druck setzt. Zudem sind pro Netzbetreiber wenigstens 1.000 Funkzellen aufzubauen, davon 500 in sogenannten weißen Flecken mit bisher schwacher Abdeckung.

Bereits zwei Jahre später sollen alle Bundesstraßen und wichtige Schienenwege mit 100 MBit/s abgedeckt sein, alle anderen Straßen, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege mit wenigstens 50 MBit/s. Auch diese Ziele sind einerseits ambitioniert, andererseits setzen sie die Bandbreiten extrem niedrig an, denn 5G steht für Gigabit-Bandbreiten. Davon sind die Vorgaben weit entfernt.

Kritik: Investitionen nutzen den Wettbewerbern

Ein Kritikpunkt ist auch das Roaming durch gemeinsam genutzte Ressourcen. Was in der Theorie richtig ist und sogar ein sinnvolles Modell für das gesamte 5G-Netz wäre, verwässert für die Netzanbieter ihre Investitionen. Mitbewerber könnten jederzeit auf Funkmasten zugreifen und teuer gebaute Infrastruktur zu voraussichtlich angemessenen Preisen als so bezeichnetes „Burden Sharing“ mitbenutzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesnetzagentur keinerlei Details vorgegeben hat. Die Unternehmen müssen sich also selbstständig einigen.

Doch ein weiteres Problem des Roamings ist zugleich ein Netzabdeckungsproblem: Um einen Mast mitnutzen zu können, muss erst einmal einer von einem Konkurrenten gebaut sein. Die Regionen mit schlechtem Netz werden also weiterhin zu den weißen Flecken gehören und so von der Entwicklung abgehängt werden.

Schwieriger Start für 5G

Die Bundesnetzagentur hat in ihren Vorgaben viele Punkte aus den Diskussionen der letzten Monate aufgegriffen. Kritik kommt dennoch gleichermaßen von Politik, Wirtschaft und Netzbetreibern. Das ist in diesem Fall keine Auszeichnung, denn die Vorgaben sind ein Kompromiss, der in Details große Schwächen zeigt. Ob dies zu einer Versteigerung mit großen Geboten führt und ob die Netzbetreiber einerseits durch noch zu entwickelnde Geschäftsmodelle ihre Investitionen refinanzieren können und andererseits eine ausreichend breite und leistungsstarke Netzabdeckung in der Fläche schaffen, bleibt abzuwarten.

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