Abmahnung – Instagram muss 18 Klauseln der AGB ändern

Abmahnung - Instagram muss 18 Klauseln der AGB ändern

Nur, weil es ein amerikanisches Unternehmen so macht, muss es noch lange nicht deutschem Recht entsprechen. Was bei Facebook und anderen Social-Media-Portalen viele einfach als gegeben hinnehmen, verstößt nämlich immer wieder gegen geltende Gesetze. Das muss auch Instagram einräumen. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab. Dieses zeigte sich einseitig und kündigte eine Änderung der beanstandeten 18 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen an. Damit gewinnt der Verbraucherschutz einmal mehr einen scheinbar aussichtslosen Kampf. Profiteure sind die – meistens sehr jungen – Instagram-Nutzer.

Instagram: Diesen Klauseln stimmen Nutzer bisher zu

In Deutschland ist die App Instagram auf rund 15 Millionen Smartphones installiert. Die Nutzungsbedingungen enthalten bisher einige Klauseln, die Nutzer einseitig benachteiligen und nicht deutschem Recht entsprechen. Daher hat der Verbraucherzentralen Bundesverband dem Unternehmen eine Abmahnung zukommen lassen. Darin kritisieren die Experten insgesamt 18 Klauseln. Dazu zählen unter anderem:

  • Streitigkeiten sind vor einem amerikanischen Schiedsgericht auszutragen.
  • Es gilt kalifornisches Verbraucherrecht.
  • Werbung muss nicht gekennzeichnet sein.
  • Instagram erhält die Nutzungsrechte an allen veröffentlichten Inhalten.
  • Hochgeladene Inhalte kann Instagram nach eigenem Ermessen – auch kommerziell – nutzen.
  • Daten werden ggf. an Werbepartner weitergegeben.
  • Das Impressum ist nicht vollständig.

Alle Punkte verstoßen gegen deutsches Recht. Heiko Dünkel, zuständiger Experte bei den Verbraucherschutzzentralen, erklärt:

„Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein.“

Beanstandete Klauseln: Instagram lenkt offenbar ein

Instagram hat es nicht auf eine Klage ankommen lassen. Das zu Facebook gehörende Unternehmen unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Damit hat das Unternehmen nun bis Anfang November Zeit, die 18 Klauseln so zu ändern, dass diese deutschem Recht entsprechen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass speziell im Internet viele Unternehmen nicht rechtskonform arbeiten. Nutzer sollten daher die AGB und die Datenschutzbestimmungen jeweils genau studieren. Entsprechen diese nicht den deutschen Gesetzen, sollten sie von der Nutzung Abstand nehmen und die Verbraucherschützer über die Klauseln informieren. Der Fall Instagram zeigt deutlich, dass Nutzer Klauseln wie die Verlagerung auf amerikanisches Recht und die komplette Enteignung aller veröffentlichten Inhalte nicht hinnehmen müssen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse

BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Die Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu sogenannten Leerrohren ermöglichen, um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden. Wie viel das Unternehmen für die Nutzung durch die Konkurrenz erhält, steht bislang noch nicht fest. Jetzt hat die zuständige Behörde einen Kompromiss vorgeschlagen. […]

Adaptive Timeout-Funktion – längere Akkulaufzeit bei Android 15

Adaptive Timeout-Funktion

Längere Akkulaufzeit bei Android 15

Ein neues Feature, das mit Android 15 kommen soll, könnte die Akkulaufzeit von Android-Geräten erheblich verlängern. Entdeckt wurden Hinweise auf „adaptive Timeout“ auf der zweiten Developer Preview. Das neue Betriebssystem soll bereits in einigen Monaten erscheinen. […]