„Letzte Meile“ – BNetzA legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor

„Letzte Meile“ – BNetzA legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf vorgelegt, in dem die Rahmenbedingungen festgelegt sind, zu denen die Telekommunikationsunternehmen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, kurz TAL, erhalten können. Anders als beim Kupfernetz soll der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom nicht im Voraus reguliert werden. Durch die zurückgenommene Regulierungsintensität, soll unter anderem die Investition in das Glasfasernetz erleichtert werden.

Was sieht der Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen vor?

Die Deutsche Telekom unterliegt grundsätzlich immer noch staatlicher Regulierung, da sie weiterhin eine führende Rolle einnimmt. So hat die Telekom beispielsweise die Hoheit über die Teilnehmeranschlussleitung, die auch als „letzte Meile“ bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um den letzten Abschnitt des Telekommunikationsnetzes, der zum Hausanschluss führt. Zum größten Teil besteht die „letzte Meile“ noch aus Kupferadern. Wettbewerber der Telekom mieten diese Teilnehmerleitung an und zahlen hierfür eine Gebühr. Die Bundenetzagentur will bei den neuen Glasfasernetzen jedoch nicht genauso ausgeprägt regulieren wie bei den Kupfernetzen der Telekom. Daher wird im Entwurf für die Rahmenbedingungen von einer „Regulierung light“ gesprochen.

„Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor“, so Jochen Homann. Präsident der Bundesnetzagentur.

Das bedeutet, dass die Wettbewerber der marktbeherrschenden Telekom Entgelte für die Nutzung der Glasfasernetze bezahlen müssen und diese nur bei Auffälligkeiten überprüft werden sollen. Eine vorherige Regulierung gibt es hingegen nicht. Die Deutsche Telekom ist zu einer Gleichbehandlung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie den Telekommunikationsanbietern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz geben muss. Alle Anbieter müssen den Zugang demnach unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. Die BNetzA erhofft sich hierdurch, dass sowohl Telekom als auch Wettbewerber die Investitionen in das neue Glasfasernetz erheblich steigern. Der Netzausbau soll auch durch einen erweiterten Leerrohrzugang beschleunigt werden.

Rückbau des Kupfernetzes

Die Bundesnetzagentur gibt an, dass die Regulierungen der Kupfernetze der Telekom beibehalten werden. Neu ist, dass sich das Unternehmen dazu verpflichtet, eine mit dem Rückbau ihrer Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und zudem Migrationspläne vorzulegen. Das bedeutet, dass die Deutsche Telekom ihr Kupfernetz nicht nur dort abschalten darf, wo sie selbst über ein Glasfasernetz verfügt und das Kupfernetz an anderen Stellen weiter nutzt, wo ein Wettbewerber ein Glasfasernetz hat. Wann und ob Teile des Kupfernetzes abgeschaltet werden, darf die Telekom hingegen selbst entscheiden. Hierzu werden ihr von der Bundesnetzagentur keine Vorgaben gemacht. Die Regulierung zielt lediglich darauf ab, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für andere Anbieter, Verbraucher und Nutzer transparent zu machen. Durch die zurückgenommene Regulierungsintensität soll ein zügiger Übergang vom Kupfernetz auf die Glasfasernetze erfolgen.

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