Personalausweis – Der Fingerabdruck auf dem Dokument wird zur Pflicht

Personalausweis – Der Fingerabdruck auf dem Dokument wird zur Pflicht

Bisher war der digitale Fingerabdruck nur auf dem Reisepass verpflichtend – ab heute gilt dies auch für den Personalausweis. Mit dem neuen Gesetz, das bereits letzten November vom Bundestag beschlossen wurde, wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Datenschützer sehen die Pflicht kritisch und warnen vor einem möglichen Missbrauch der biometrischen Daten. „Ein Fingerabdruck macht eine Person ein Leben lang weltweit identifizierbar“ warnt beispielsweise Friedemann Ebelt von der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

Was ändert sich beim Personalausweis?

Wer ab dem 2. August einen neuen Personalausweis beantragt, muss hierfür seine Fingerabdrücke abgeben. Diese werden mit einem Fingerabdruck-Scanner im elektronischen Speichermedium des Personalausweises, dem Chip, gespeichert. Bis heute war dies freiwillig möglich. Der Preis für den Ausweis erhöht sich zudem von 28 Euro auf 37 Euro. Der Grund für die Änderung ist eine EU-Verordnung, deren Ziel es ist, die Ausweise besser davor zu schützen, gefälscht zu werden. Hintergrund ist der Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus. Die digitalen Fingerabdrücke dienen demnach der Fälschungssicherheit und helfen zudem bei Personenkontrollen festzustellen, ob der Ausweis echt ist. In der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates heißt es unter anderem:

„Sicherheitsmerkmale sind erforderlich, um ein Dokument auf seine Echtheit zu überprüfen und die Identität einer Person festzustellen. Die Festlegung von Mindestsicherheitsstandards und die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise […] ist ein wichtiger Schritt, um die Verwendung dieser Dokumente in der Union sicherer zu machen. Die Aufnahme solcher biometrischen Identifikatoren sollte gewährleisten, dass die Unionsbürger in vollem Umfang von ihren Freizügigkeitsrechten Gebrauch machen können“.

Welche Kritik äußern Datenschützer?

Mit der Verpflichtung der Fingerabdrücke, werden Stimmen von Datenschützern laut. Diese befürchten einen Missbrauch der biometrischen Daten. Es bestehen Zweifel daran, dass die Fingerabdrücke zu mehr Sicherheit beitragen. Vielmehr wird befürchtet, dass eine erhebliche Gefahr für die Bürger besteht, da aus einem etwaigen Diebstahl der sensiblen Daten ein dauerhaftes Risiko für die Betroffenen entstehe – insbesondere im Hinblick auf den wachsenden Identitätsdiebstahl. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der grünen Konstantin Notz äußert sich beispielsweise wie folgt: „Diese Entwicklung ist bürgerrechtsfeindlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“ Auch Stephan Thomae, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP steht dem digitalen Fingerabdruck skeptisch gegenüber. Er befürchtet ebenfalls erhebliche Sicherheitsrisiken und gibt zu bedenken, dass sich Unbefugte, die an die Daten gelangt sind, auch einen Zugang zu Finanzportalen und Co. beschaffen könnten, die ebenfalls mit dem Fingerabdruck gesichert sind. Konstantin Macher von der Initiative Digitalcourage sieht insbesondere darin eine Problematik, dass Fingerabdrücke bei Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Im Schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass jemand mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht wird.

Wer kann die Fingerabdrücke auslesen?

„Um eine missbräuchliche Verwendung der gespeicherten Abdrücke zu vermeiden, ist durch technische Anforderungen an das Speicher- und Verarbeitungsmedium sicherzustellen, dass nur gesetzlich definierte Berechtigte die Fingerabdrücke auslesen können“, erklärt die Pressesprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten Martina Schlögel.

Dies bedeutet, dass es nur mit einem hoheitlichen Berechtigungszertifikat möglich ist, den Chip des Dokuments auszulesen. Dieses hoheitliche Berechtigungszertifikat würde nur an explizit berechtigte Stellen ausgegeben werden zu denen folgende gehören:

  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden
  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Steuerfahndungsstellen

Allerdings werden die Berechtigungen, um das elektronische Speichermedium auslesen zu können, auch zwischen den verschiedenen EU-Ländern ausgetauscht. Haben diese beispielsweise Zweifel an der Identität einer Person (durch Abgleich des Lichtbildes), dürfen sie die Fingerabdrücke zu Identitätszwecken auslesen. Hierin sieht Konstantin Macher ein weiteres Sicherheitsrisiko. Um den Personalausweis zu Drucken, ist eine Speicherung der Fingerabdrücke notwendig. Auf dem Transport an die Bundesdruckerei bestehe ebenfalls ein Sicherheitsrisiko. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte hierzu jedoch, dass die Fingerabdrücke nach der Produktion sowohl in den Behörden als auch beim Hersteller gelöscht würden. Zudem seien die Daten durch etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Die Initiative Digitalcourage will dennoch gegen die Fingerabdruckpflicht vor Gericht ziehen.

Bildquelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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