Verbot – Telekom muss Stream On zwingend nachbessern

Verbot - Telekom muss Stream On zwingend nachbessern

Erst vor wenigen Wochen hatte die Bundesnetzagentur einzelne Vertragsbestandteile der Telekom-Tarife mit Stream On bemängelt. Das Unternehmen hatte Zeit zur Umsetzung, kam dem aber nicht ausreichend nach. Daher hat die Behörde einzelne Teilbereiche der Mobilfunktarife nun verboten. Bis 31. März 2018 hat die Telekom nun Zeit, die Tarife nach Vorgaben der Bundesnetzagentur zu ändern. Ansonsten droht ein größeres Zwangsgeld.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung ist vor der Hintergrund der Netzneutralität getroffen. Diese ist von der Europäischen Union garantiert und darf nur in sehr eng ausgelegten Ausnahmen umgangen werden. Nach Meinung von Experten verstoßen die Telekom-Tarife mit Stream On gegen die Netzneutralität. Denn die Kunden können einige Streaming-Dienste nutzen, ohne dass der Datenverbrauch dabei auf das im Vertrag beinhaltete Datenvolumen angerechnet wird. Es gibt also eine Bevorzugung. Die Bundesnetzagentur hatte im Oktober die Kritik weitgehend zurückgewiesen, jedoch einzelne Bereiche der Vertragsgestaltung bemängelt.

Bundesnetzagentur bemängelt drei Aspekte bei Stream On

Stream On widerspricht nach Auffassung der Wettbewerbshüter in drei wichtigen Punkten der Netzneutralität. Diese Punkte sind:

  • Anrechnung der bei Stream on freien Datentransfers, wenn sich der Kunde im EU-Ausland aufhält,
  • Drosselung der Videoqualität bei Angeboten über Stream On,
  • private Streaming-Anbieter und Anbieter mit zusätzlichen Downloadangebot sind bei Stream On ausgesperrt.

Die Telekom hat inzwischen den Zugang für Partner zu Stream On geändert, sodass der dritte Punkt ab März 2018 nicht mehr zutrifft. Das Verbot der anderen beiden Punkte ist jedoch für die Telekom ein Schlag. Denn zukünftig müssen die eingeschlossenen freien Streamings nach dem „Roam-like-at-Home-Prinzip“ auch im EU-Ausland ohne Anrechnung auf das Datenvolumen bleiben. Das bedeutet für die Telekom Mehrkosten durch Roaming-Vereinbarungen mit anderen Netzbetreibern.

Zugleich muss die Telekom die bisher absichtlich reduzierte Streaming-Qualität bei Videos aufheben. Bisher war bei Stream On die Videoqualität auf das SD-Format heruntergerechnet, während andere Angebote in normaler Qualität abrufbar waren. Kunden müssen die Dienste zukünftig in der bestmöglichen verfügbaren Qualität in Anspruch nehmen können – wie alle anderen Angebote auch. Dieser Punkt wiegt besonders schwer, da der Datentransfer im Telekomnetz so tendenziell wächst. Die Bundesnetzagentur sieht jedoch einen klaren Verstoß gegen Netzneutralität durch die bisher fehlende Gleichberechtigung der Dienste im Sinne der gelieferten Qualität bzw. bereitgestellten Bandbreite.

Ausgehend von einem Bestand der Entscheidung muss die Telekom die Änderungen in den nächsten Wochen umsetzen. Ob das zu einer kurzfristigen Tarifsteigerung bei Stream On führt, bleibt abzuwarten. Die internen Kosten dürften jedoch steigen.

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