telespiegel Ratgeber – Call-by-Call mit Billigvorwahl richtig nutzen

Billigvorwahl Ratgeber

Kunden mit einem Festnetz-Telefonanschluss der Telekom können vor jedem Telefonat wählen, ob sie es über die Telekom oder über eine sogenannte Vor-Vorwahl eines Call-by-Call Anbieters führen möchten. (Das gilt sowohl für den „echten“ als auch den IP-Telefonanschluss.) Entscheidet sich der Nutzer für das oft günstigere Call-by-Call, kann aber eine grobe Unachtsamkeit dazu führen, dass ein Telefonat über eine vermeintliche Billigvorwahl doch teurer wird. Hilfreiche Informationen und Tipps aus der Praxis bietet der Call by Call Ratgeber.

Immer billig telefonieren

Insgesamt kämpfen rund 80 verschiedene Marken um die Gunst der Kunden. Die wenigsten Kunden nutzen immer denselben Anbieter, denn dadurch fällt das Sparpotential geringer aus. Wird vor jedem Telefonat der gerade günstigste Call-by-Call-Anbieter ausgewählt, kann optimal gespart werden. Die meisten der zahlreichen Anbieter verzichten auf aufwendige Werbekampagnen. Die Kunden informieren sich bevorzugt bei einem Tarifrechner im Internet. Ein guter Call-by-Call-Tarifrechner zeigt seinen Nutzern zu jeder Zeit und für jeden Bereich des Call-by-Call die günstigsten Angebote.

Entwicklung der Preismodelle und Strategie der Anbieter

Aufgrund des starken Wettbewerbs unter den Anbietern sind die billigsten Call-by-Call-Preise günstig wie nie zuvor. Damit Anbieter X den gerade günstigsten Preis anbieten kann, muss er für ein bestimmtes Zeitfenster einen Endkundenpreis festlegen, der oft unterhalb des eigenen Einkaufspreises liegt. Den Preis für die daran grenzenden Zeitfenster wird er entsprechend hoch ansetzen. Oder er tauscht nach einer gewissen Zeit den günstigen Preis gegen einen teureren. Einige Anbieter verändern manchmal mehrfach am Tag bestimmte Zeitzonen, nicht selten mit erheblichen Preissprüngen. Denn keine Firma kann es sich dauerhaft leisten, ein Minusgeschäft zu machen. Die Minutenpreise sind also ständig in Bewegung, heute vielleicht billig, morgen vielleicht schon teuer. Die Anbieter spekulieren darauf, dass Kunden die Tarifwechsel oder Zeitzonengrenzen der Telefontarife übersehen und dann auch zu teuren Minutenpreisen telefonieren, wodurch die Mischkalkulation aufgeht.

Kostenfallen im Call-by-Call

  • Häufige Preisänderungen
    Extreme Preissprünge von günstig zu teuer können die Telefonrechnung hochtreiben, wenn der Kunde unachtsam oder schlecht informiert ist und deshalb mit einem nur vermeintlich billigen Anbietertarif telefoniert. Die im Jahr 2012 eingeführte Preisansagepflicht hat die Problematik bei den Billigvorwahlen aber deutlich abschwächen können.
  • Ungünstiger Abrechnungstakt
    Freiwillig würden Kunden für ein 20-sekündiges Telefonat sicherlich nicht einen Tarif mit einem 300-Sekunden-Takt wählen. Denn so zahlen sie unabhängig von der Gesprächsdauer immer mindestens den Preis für volle 5 Minuten. Insbesondere für Gespräche in die Handynetze zeichnet sich jedoch der Trend ab, dass zunächst sehr günstige Anbieter kurzfristig nicht nur den Minutenpreis erhöhen, sondern parallel auch fast unbemerkt den Abrechnungstakt von 60 Sekunden auf 300 Sekunden verschlechtern.
  • Zeitzonentausch zwischen Vor-Vorwahl-Marken eines Unternehmens
    Manche Unternehmen betreiben eine Vielzahl verschiedener Marken, die jeweils unter einer eigenen Vor-Vorwahl angeboten werden. So waren vielleicht gestern bei der Marke A des Unternehmens Ferngespräche zwischen 9 und 12 Uhr für günstige 1,2 Cent je Minute zu bekommen. Bei der Marke B desselben Unternehmens kosteten diese Telefonate 3,8 Cent je Minute. Heute werden Ferngespräche zwischen 9 und 12 Uhr hingegen bei der Marke B mit günstigen 1,2 Cent je Minute abgerechnet, bei Marke A kosten sie zur selben Zeit 3,8 Cent pro Gesprächsminute. Die Tarifvielfalt lässt zahlreiche Varianten dieser Anbietertaktik zu.

Sonderrufnummern und Auslandsgespräche

Manche Unternehmen und Institutionen sind nur über Sonderrufnummer zu erreichen. Die Verwendung einer Vor-Vorwahl hat bei einem solchen Telefonat keinen Nutzen. Denn Anrufe bei Sonderrufnummern wie 0180, 0900 und Co. werden zu demselben Preis wie eine reguläre Verbindung über die Telekom abgerechnet.
Bei nationalen Telefonnummern ist den Kunden normalerweise bekannt, ob es sich um eine Festnetz-, Mobilfunk- oder Sonderrufnummer handelt. Bei ausländischen Rufnummern ist das für die Kunden häufig nicht ohne Weiteres ersichtlich. Die Preisunterschiede sind aber oft erheblich. Deshalb ist es sinnvoll, vorher zu klären, um was für eine Ausland-Rufnummer es sich handelt. Übrigens, wenn sich ein Kunde mit einer deutschen Handyrufnummer im Ausland aufhält, wird dem Anrufer nur der Preis für eine innerdeutsche Verbindung in die Mobilfunknetze in Rechnung gestellt. Anfallende Roamingkosten (Weiterleitungsgebühren im ausländischen Fremdnetz) trägt der Angerufene im Ausland auch bei eingehenden Anrufen.

Strategie für Kunden und Sicherheit durch Preisansage-Pflicht

Der beste Ratgeber ist sicherlich eine gesunde Vorsicht. Die Tarifdatenbank liefert zuverlässige Informationen über die günstigsten Tarife und hilft bei der Auswahl. Dort kann individuell eingegeben werden, wann, wohin und unter welchen Voraussetzungen mit Call-by-Call telefoniert werden soll. Entsprechend diesen Vorgaben erhält der Nutzer Information über den für ihn gerade am besten geeigneten Tarif.

Seit August des Jahres 2012 sind die Call-by-Call-Anbieter verpflichtet, den Kunden vor jedem Telefonat mit einer kostenlosen Tarifansage über den aktuellen Preis der Verbindung zu informieren. (telespiegel-News vom 01.08.2012) Gesprächsgebühren werden erst ab der Verbindung mit dem anderen Teilnehmer berechnet. Der Kunde kann also einfach auflegen, wenn ihm der angesagte Minutenpreis zu hoch ist. Sollte sich der Preis während eines Telefonats ändern, muss zu diesem Zeitpunkt eine erneute Preisansage erfolgen. Allerdings sollte aufmerksam zugehört werden. Die Tarifansagen sind nicht einheitlich gestaltet und manche eventuell missverständlich.

Rechtliches

Der Kunde schließt zu Beginn jedes Call-by-Call-Telefonats einen Vertrag mit dem genutzten Anbieter. Dieser Vertrag gilt für die Dauer des Telefonats. Beendet der Kunde das Telefonat, endet auch der Vertrag.
Der Anbieter ist demnach nicht verpflichtet, den Kunden ständig über seine Preisänderungen zu informieren. Für die Verbraucher bleibt das Risiko, dass der gewohnt günstige Anbieter seinen Preis quasi „über Nacht“ erhöht hat und dem Kunden dies nicht auffällt. Völlig sicher kann sich der Kunde nur sein, wenn er die aktuellen Konditionen auf der Internetseite des Anbieters überprüft hat (zuvor Browser-Cache leeren!). Die dort veröffentlichten Angaben sind für den Anbieter bindend.

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