Handy gefunden – was tun?

Handy gefunden

Fast jeder hat ein Handy bzw. Smartphone. Daher kommt es relativ häufig vor, dass ein solches Gerät verloren geht. Die Klassiker: Es rutscht aus der Tasche oder bleibt irgendwo versehentlich liegen.

Während der Handybesitzer nun einige Möglichkeiten hat, das verlorene (oder gestohlene) Handy zu suchen, gibt es meistens auch einen Finder. Darf dieser das Gerät behalten? Wo kann er es abgeben? Wie lässt sich der Besitzer ermitteln? Steht ihm Finderlohn zu?

Gefundenes Handy zu behalten, ist eine Straftat

Vorweg: Wer ein Handy findet, darf es nicht behalten. Denn sonst macht sich der Finder der Straftat der Unterschlagung schuldig. In § 246 (1) des Strafgesetzbuches ist dies klar geregelt:

„Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Der Begriff „rechtswidrig zueignet“ bezieht gefundene Gegenstände ein. In den folgenden Absätzen steht zudem deutlich, dass schon der Versuch strafbar ist. Auch das Weitergeben oder Verkaufen ist untersagt. Hier ist der Tatbestand der Hehlerei erfüllt.

Handy gefunden – Besitzer ausfindig machen

Da das Behalten nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie das Handy bzw. Smartphone zum rechtmäßigen Besitzer kommt. Grundsätzlich sind mehrere Optionen möglich.

Die scheinbar einfachste Variante ist der direkte Weg. Wenn das Handy angeschaltet und nicht gesperrt ist, können Adressbuch, Telefonliste oder Nachrichtenverläufe Aufschluss über enge Kontakte des Handybesitzers geben. Häufig sind Kontakte der Eltern entsprechend bezeichnet oder mit Glück hat der Nutzer sogar einen vorrangigen Kontakt als Notfall-/ICE-Nummer (In Case Of Emergency) gekennzeichnet. Das sind die ersten Ansprechpartner für einen Anruf. Wichtig: Trotzdem sollte der Finder sich vergewissern, dass der so ermittelte Besitzer wirklich der ist, der sein Handy verloren hat. Ein paar Fragen zum Gerät oder Fundort sind daher sinnvoll.

Wenn das Handy ausgeschaltet oder gesperrt ist, hat der Finder mehrere Möglichkeiten.

  1. Abgabe im Fundbüro
    In jeder Gemeinde bzw. Stadt gibt es ein Fundbüro. Dort kann der ehrliche Finder das Handy abgeben und seine Daten hinterlassen.
  2. Abgabe im Fundbüro des Verkehrsbetriebs
    Lag das Gerät in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder an einer Haltestelle, sollte der Finder statt des städtischen Fundbüros sich dorthin wenden. Die Verkehrsbetriebe haben eigene Stellen, an die sich die Fahrgäste bei einem Verlust wenden können.
  3. Abgabe an Veranstaltungsorten und bei Gastronomiebetrieben
    Ist der Fundort ein Veranstaltungsort oder etwa ein Café oder Restaurant, ist die Abgabe beim Betreiber ratsam. Denn der Handybesitzer wendet sich bei einem Verlust höchstwahrscheinlich an diesen. Hinweis: Mit dieser Maßnahme geht der Fund an eine Privatperson bzw. an ein Unternehmen. Wer rechtlich sichergehen möchte, lässt sich die Übergabe quittieren und hinterlegt seine Kontaktdaten.
  4. Social Media
    Teilweise gibt es für bestimmte Wohnorte oder auch Veranstaltungsorte große Communitys auf Facebook und anderen Plattformen. Eventuell lässt sich dort ein Hinweis platzieren. Wiederum gilt: Gerät, Kontakte, Umstände des Verlustes beschreiben lassen.
  5. SIM-Karte auslesen
    Häufig völlig unterschätzt, ist der einfachste Weg. Denn wenn der Finder das Handy bzw. Smartphone vorsichtig (!) öffnet, findet er auf der SIM-Karte eine Nummer und den Mobilfunkanbieter. Mit dieser Nummer kann er sich an ein Ladengeschäft des Unternehmens oder an den Service wenden. Der Anbieter kann den Besitzer so ganz einfach anhand der bei ihm hinterlegten Daten herausfinden. Dieser Weg ist nachdrücklich zu empfehlen.

Hinweis: Die IMEI-Nummer als eindeutige Gerätenummer ist in dem Zusammenhang unbedeutend und wird vorrangig bei polizeilichen Ermittlungen genutzt. Sie kann aber ein Indiz sein, wenn der ermittelte Besitzer diese als Beweis auf einem Kaufbeleg vorlegt

Fazit: Wer ein Handy findet, sollte idealerweise mit der Nummer der SIM-Karte den Mobilfunkanbieter kontaktieren. Die setzen den Besitzer über den Fund in Kenntnis.

Gefundenes Handy abgegeben – Anspruch auf Finderlohn

Auch wenn vielen Findern es in den Fingern kribbelt, das Gerät zu behalten: Es ist verboten. Die Abgabe an den Besitzer ist aber nicht nur aus rechtlichen Gründen der beste Weg. Im Gegenteil: Denn der ehrliche Finder hat Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser ist sogar gesetzlich festgelegt. In § 971 (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:

„Der Finder kann von dem Empfangsberechtigen einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert […]“.

Das heißt: Ist ein Handy 400 Euro wert, bekommt der Finder eine Belohnung von 20 Euro. Ist es mehr wert, kommen drei Prozent für den Betrag oberhalb von 500 Euro hinzu. Ein Handy von 900 Euro bedeutet einen Finderlohn von 37 Euro (25 Euro für 500 und 12 Euro für 400 Euro, die Differenz von 900 und 500 Euro). Ehrlich zu sein, lohnt sich also. Zumal das eigene Gewissen dann nicht den Schlaf beeinträchtigt.