Aufgepasst – E-Book-Ratgeber locken Eltern in die Abofalle

Aufgepasst - E-Book-Ratgeber locken Eltern in die Abofalle

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zwei unseriösen Webseiten, die günstige elektronische Ratgeberbücher für Eltern anpreisen. Der Kauf von E-Books auf baby-endlich-schlafen.de und endlich-windelfrei.de führt in eine Abofalle. Das zeigen Verbraucherbeschwerden aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.

Der Anbieter TrainingDigital360 Ltd bewirbt seine beiden Webseiten derzeit massiv über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram und Co. und spricht gezielt Eltern an, die nach Rat suchen. Die dort erhältlichen E-Book-Ratgeber enthalten angeblich Tipps, wie das eigene Kind nachts durchschläft oder windelfrei wird. Auf den Webseiten werden die E-Books für begrenzte Zeit zu einem vermeintlich sehr günstigen und deutlich reduzierten Preis von einem Euro angeboten.

Dreist: Anbieter verstecken Abo-Informationen

Verbraucher beschweren sich darüber, dass sie nach dem Kauf der rabattierten E-Books plötzlich monatliche Kreditkartenabbuchungen über 37 Euro haben – ohne zu wissen, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Auf den Webseiten finden sich zwar Hinweise auf eine automatische Verlängerung des „Trainingsprogramms“, jedoch in grauem Text vor grauen Hintergrund in der Fußzeile der Webseite, ohne räumlichen oder erkennbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Bestellmaske. Andere Hinweise auf ein Abonnement finden sich nicht auf den Webseiten.

„Das Angebot ist bewusst so gestaltet, dass Verbraucher während des Kaufvorgangs nicht ohne weiteres bemerken, dass hier ein Abo mit monatlichen Kosten abgeschlossen werden soll“, warnt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren.“ Verstecken Anbieter wichtige Informationen über einen Abo-Vertrag, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Grundsätzlich haben Verbraucher die Möglichkeit, unrechtmäßige Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.

Günstige Angebote dienen oftmals als Lockmittel

Die Käufer der Ratgeber beschweren sich online darüber, dass ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt per E-Mail vorenthalten werde. Auf Anfragen reagiere der Anbieter entweder gar nicht oder drohe den Verbrauchern, einen Anwalt einzuschalten.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer handelt es sich hierbei um eine Abzockmasche: „Alles deutet darauf hin, dass es sich hier um einen unseriösen Anbieter handelt, der Verbraucher mit günstigen Ratgeber-E-Books in eine Abofalle lockt“, so Schwarzenberg. „Verbraucher sollten daher bei vermeintlichen Schnäppchen generell misstrauisch sein. Oft dienen solche Angebote nur als Lockmittel, um an Kreditkartendaten zu gelangen und weitere Abbuchungen tätigen zu können.“ Laut Impressum sitzt der Anbieter in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auf den Webseiten ist jedoch die Rede davon, dass eine Kindertagesstätten-Leiterin und Mutter zweier Kinder namens Susanne W. aus Nordrhein-Westfalen die E-Books konzipiert hat und vertreibt. Betroffene von ungewollten Abonnements können sich bei einer Verbraucherzentrale in ihrem Bundesland individuell beraten lassen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de/beratung.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]