Aus für „Deutsche Post“ – Konzern tritt ab Juli als DHL Group auf

Aus für „Deutsche Post“ – Konzern tritt ab Juli als DHL Group auf
Bildquelle: DHL

Die Deutsche Post DHL Group bekommt am 1. Juli einen neuen Namen und ein neues Logo. Künftig tritt der Konzern, der einst aus der früheren Behörde Deutschen Bundespost hervorgegangen ist, ohne den auf das Inland fokussierten Namensteil auf. Nicht bei allen stößt die Umbenennung auf Verständnis.

Was ändert sich ab dem 1. Juli?

Der Konzern begründet die Namensänderung mit dem Wandel, welchen das Unternehmen in den letzten Jahren vollzogen hat. Denn mittlerweile werden nach eigenen Angaben mehr als 90 Prozent des Umsatzes unter dem Namen DHL erzielt. Dazu zählt auch das DHL-Paketgeschäft hierzulande. Mit dem Wegfall der „Deutschen Post“ soll die globale Sichtbarkeit weiterhin erhöht werden und somit zur Internationalisierung des Geschäftsportfolios beitragen.

„Wir sind eines der internationalsten Unternehmen der Welt und nutzen in allen Märkten außerhalb Deutschlands fast nur die Marke DHL. Die Umbenennung in DHL Group vollzieht diese Entwicklung nach und zeigt unseren Kunden und Aktionären deutlicher den Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit auf“, erklärt Tobias Meyer, der seit Mai dieses Jahres Vorstandsvorsitzender des Konzerns ist.

Der Fokus liegt demnach künftig auf nationalen und internationalen Logistikaktivitäten – die Deutsche Post DHL Group ist in diesem Bereich weltweit führend. Da eine Namensänderung an der Börse zu aufwendig wäre, firmiert das Unternehmen hier auch in Zukunft als Deutsche Post AG. Allerdings wird das Börsenkürzel von DPW in DHL geändert. Neben dem neuen Namen gibt es ab nächstem Monat auch ein neues Logo. Statt „Deutsche Post DHL Group“ in schwarzer Schrift auf gelbem Untergrund, wird dort in Zukunft das rote DHL-Logo auf gelbem Untergrund zu sehen sein. Die Nutzung der Marken Deutsche Post und DHL bleibt jedoch unverändert.

Weshalb wird das Unternehmen umbenannt?

Die Deutsche Post DHL Group weist darauf hin, dass dem einstigen Stammgeschäft, das klassische Briefgeschäft in Deutschland, nicht mehr genügend Bedeutung zukommt. Nur noch 600 000 Beschäftigte sind für die Paket- und Briefzustellung hierzulande zuständig. Mittlerweile werde maßgeblich mit dem Versenden von Paketen Geld verdient. Mit der Namensänderung soll die Wichtigkeit des Auslandsgeschäfts betont werden. Dieser Schritt trifft allerdings nicht überall auf Verständnis. So sieht der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff beispielsweise keinen Nutzen in der Umbenennung. Und auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz weist darauf hin, dass der aktuelle Name bisher kein Hindernis für den internationalen Erfolg des Konzerns gewesen sei. Meyer betont jedoch, dass man es auf dem globalen Markt mit dem Namen DHL Group einfacher habe, denn „Was draufsteht, sollte drin sein, und das ist nun mal DHL.“

Schlechter Datenschutz & Digitalzwang – welche Kritik gibt es an dem Unternehmen?

Die Umbenennung ist allerdings nicht die einzige Neuigkeit. Das Unternehmen hat angekündigt, ein Netz aus 1 000 digitalen Poststationen aufzubauen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Nachdem zunächst mit 100 Stationen gestartet wurde, wird das Angebot jetzt nach und nach erweitert – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Automaten werden an „gut zu erreichenden Verkehrsknotenpunkten und Orten platziert, um eine möglichst bequeme Paketabholung und – einlieferung zu gewährleisten“. Laut Deutscher Post DHL Group wünschen sich die Kunden digitale, moderne und smarte Lösungen. Künftig wird es möglich sein, an den Stationen nahezu alle Leistungen in Anspruch zu nehmen, die auch in den Filialen möglich sind. Hierzu zählt unter anderem der Kauf von Briefmarken, Einschreiben sowie der Versand und Empfang von Paketen. Die Nutzung ist kostenfrei und „ein zusätzlicher Service für unsere Kund:innen und ergänzt unsere Angebote vor Ort“, so Holger Bartels, Leiter Multikanalvertrieb von Deutsche Post DHL. Um die neuen digitalen Stationen nutzen zu können, müssen sich die Kunden zuvor in der Post & DHL App registrieren. Denn nur mit dem Smartphone und der App ist eine Abholung an den Paketstationen überhaupt möglich. Bei älteren Stationen war dies noch mit einer Kundenkarte möglich. Dieser Digitalzwang stößt auf heftige Kritik. Zwar wird über das Bedienfeld per Video-Call Hilfe vom Kundenservice angeboten, doch Menschen, die beispielsweise gar kein Smartphone besitzen oder sich nicht registrieren möchten, werden von wichtigen Grundversorgungen ausgeschlossen. Insbesondere ältere Personen und Menschen ohne Digitalkompetenz werden hierdurch benachteiligt. Auch eine Barzahlung ist an den neuen digitalen Stationen nicht möglich. Darüber hinaus wurde bekannt, dass die App ohne Zustimmung Daten an Tracking-Unternehmen leitet. Diese Umstände haben dafür gesorgt, dass die Deutsche Post DHL Group in diesem Jahr den Datenschutz-Negativpreis Big Brother Award in der Kategorie Verbraucherschutz erhielt. Mit der Übertragung an Stellen wie Adobe Inc. oder Google Firebase, profitiere der Konzern von dem Digitalzwang, der den Kunden auferlegt wird.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]