Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Der Verfügungskläger, ein Influencer, betreibt bei der Streaming- bzw. Video-Hosting-Plattform „XY“ mehrere Kanäle. Im November 2024 sperrte die Plattformbetreiberin drei seiner Kanäle erstmals mit der Begründung, „Verstoß gegen Spam, irreführende Praktiken und Betrug“. Anschließend sperrte sie im Januar 2025 drei weitere Kanäle des Klägers. Der Kläger beantragte beim Landgericht Schweinfurt im Wege der einstweiligen Verfügung, die Freischaltung dieser Kanäle sowie eine Unterlassung zukünftiger Sperrungen. Das Landgericht wies den Antrag mit Urteil v. 26.03.2025 (11 O 84/25 eV) ab. Daraufhin legte der Kläger Berufung beim OLG Bamberg ein.

Entscheidung des OLG Bamberg

Das OLG ändert das Urteil des LG Schweinfurt wie folgt:

  • Die Plattformbetreiberin wird verpflichtet, die drei im Januar 2025 gesperrten Kanäle (mit den angegebenen E-Mail-Verknüpfungen) bis zum 31.01.2027 freizuschalten und nicht erneut wegen derselben Gründe zu sperren.
  • Im Übrigen wird die Berufung des Verfügungsklägers zurückgewiesen.
  • Kostenverteilung: Kläger ¼, Beklagte ¾.

Entscheidungsgründe – ausgewählte Aspekte

Das OLG prüft zunächst, ob der Kläger einen Anspruch auf Freischaltung bzw. Unterlassung der Sperrung hat (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB). Es kommt zu dem Schluss, dass grundsätzlich ein Nutzungsvertrag zwischen den Parteien bestand und die Plattformbetreiberin nicht ohne ausreichende vertragliche Grundlage die Kanäle sperren durfte.
Entscheidendes Kriterium war hier die Frage, ob die Nutzung weiterer Kanäle nach einer initialen Sperrung eine „Umgehung“ im Vertrags- oder AGB-Sinn darstellt. Das Gericht verneint dies, da eine solche Umgehung ein voluntatives Element voraussetzt, welches hier nicht ausreichend nachgewiesen war.

Verfügungsgrund
Bezüglich des Verfügungsgrundes stellt das OLG fest, dass der Antrag als Leistungsverfügung anzusehen sei (Freischaltung der Kanäle), wofür eine dringende Bedürftigkeit erforderlich ist (§§ 935, 940 ZPO). Der Kläger trug glaubhaft vor, dass er mit den Kanälen Werbeeinnahmen erzielte und seine Mitarbeiter bezahlte; mit jeder weiteren Sperredauer gingen Reichweite bzw. Follower verloren. Damit sei der Verfügungsgrund gegeben.

Auslegung der Nutzungsbedingungen und Begriffsverständnis „Umgehung”
Die Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiberin sahen vor, dass bei Verwarnung oder Sperrung eines Kanals die Nutzung anderer Kanäle zur Umgehung desselben untersagt sei. Das OLG führt aus, dass diese Klausel im Sinne des § 305c BGB auszulegen ist: Der Begriff „Umgehung“ setzt nach einer kundenfreundlichen Auslegung ein bewusstes Umgehen voraus. Die bloße Nutzung eines anderen Kanals genügt nicht automatisch.

Bedeutung und Ausblick

Das Urteil (28.07.2025, Az. 4 U 62/25 e.) ist bedeutsam, für Influencer und Plattformbetreiber: Es zeigt, dass Sperrungen von Accounts bzw. Kanälen nicht allein mit Hinweis auf AGB durchführbar sind, sondern ein konkreter, nachvollziehbarer Verstoß oder eine wirksame Vertragsgrundlage erforderlich ist. Auch die Voraussetzungen von Verfügungsgrund und Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz – speziell bei digitalen Plattformverträgen – werden präzisiert.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da – das bietet das neue Flaggschiff

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da

Das bietet das neue Flaggschiff

Xiaomi hat sein neuestes Flaggschiff auf den Markt gebracht. Das POCO F8 Ultra bietet ein Triple-Kamera-System, einen neuen Hochleistungsprozessor, zahlreiche KI-Funktionen und einen starken Akku. Insgesamt bietet das Smartphone ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. […]

Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]