Neuer 113-Notruf – Zentrale Krisenhotline für Deutschland in Planung

Neuer 113-Notruf – zentrale Krisenhotline für Deutschland in Planung

In Zukunft soll es in Deutschland neben dem 110-Polizeinotruf und dem 112-Feuer- und Rettungsdienstnotruf eine dritte Notrufnummer geben: die 113 für psychische Notfälle. Damit soll endlich eine der riesigen Lücken in der psychischen Gesundheitsversorgung geschlossen werden, indem eine zentrale Krisenhotline eingerichtet wird.

Warum ist der geplante 113-Notruf so wichtig?

„Oftmals wären Suizidversuche und Suizide vermeidbar, wenn die bestehenden Hilfsangebote verzweifelte Menschen frühzeitig erreichen“, heißt es in dem Entwurf zum Suizidpräventionsgesetz.

Die Zahlen sind erschreckend und zeigen die Wichtigkeit einer zentralen Krisenhotline bei psychischen Notfällen: alleine in Deutschland gibt es mindestens 100 000 Suizidversuche im Jahr – mehr als 10 300 Menschen haben alleine im Jahr 2023 hierzulande Suizid begangen. Mit der Schaffung des neuen Notrufs soll den Menschen schnelle und unkomplizierte Hilfe zugänglich gemacht werden. Hierdurch können Leben gerettet werden. Von Sozialverbänden wird ein entsprechender Notruf schon seit langer Zeit gefordert. Die Einführung der 113 ist ein essenzieller Schritt in der Suizidprävention. Gleichzeitig bietet eine eigene Notrufnummer für psychische Notfälle den Vorteil, dass die beiden anderen Notrufnummern entlastet werden.

Was steckt hinter der Nummer für psychische Notfälle?

Genau wie die beiden anderen Notrufnummern soll auch die 113 rund um die Uhr für Hilfe suchende Menschen erreichbar sein. Dabei soll die Nummer sowohl anonym als auch barrierefrei zugänglich sein. Mit der zentralen Krisenhotline erhalten die Anrufer eine unkomplizierte Weiterleitung an die bereits jetzt verfügbaren regionalen Krisendienste. Hierzu zählen unter anderem Nummern für Opfer von Gewalt, das Info-Telefon Depression oder die Nummer gegen Kummer. All die bereits jetzt bestehenden Angebote sollen dann unter der einheitlichen Notrufnummer gebündelt werden. Dadurch erhalten nicht nur Menschen in psychischen Notfällen wie zum Beispiel Suizidgedanken, sondern auch An- und Zugehörige eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich jederzeit wenden können. Im Entwurf zum Suizidpräventionsgesetz heißt es:

„Bis zum 30. Juni 2026 soll ein Konzept zum Aufbau und Betrieb einer zentralen und unentgeltlichen Rufnummer mit der bundesweit einheitlichen Rufnummer „113“ für Menschen mit Suizidgedanken, Sterbewilligen, Personen in Krisensituationen, Angehörige, nahestehende Personen, Hinterbliebene, professionelle Bezugspersonen und Medienschaffende mit der Möglichkeit der unmittelbaren technischen Weiterleitung an bereits regional verfügbare Krisendienste sowie die Vernetzung der Rufnummer des Krisendienstes mit dem Gesundheitssystem entwickelt werden.“

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